wochenzulassung(5tageskennzeichen)

  • Ähem...
    Du mußt vor Fahrtantritt SELBER den Zettel ausfüllen, dh. es steht schon drinn, mit was du da grad rumfährst.
    Und wenn ich nach Luckau fahren will,dann gilt es als Verkaufsfahrt, Überführung oder sonstwas. Da können einem die Grünen nix.

  • Eigentlich ist das eine ganz offizielle deutsche Zulassung. Da dürften die eigentlich nichts dagegen haben.Aber vielleicht ist es ja verboten, damit außer landes zu fahren. Frag doch mal auf der Site,die ich angegeben hab, nach.

  • Zitat

    Original von Capt.Kompressor
    Ja aber zum TÜV darf ich sogar ohne Kennzeichen fahren... Also wozu dann die Kurzzeitkennzeichen??


    Nene, ohne Kennzeichen darfst nie fahren. Sonnst kannst dich ja mit 200 in ner 30er Zone blitzen lassen :D


    Du darfst OHNE anmeldung zum TÜV/Landratsamt fahren, aber nur wenn Du ne Doppelkarte hast :zwinker:

    -------------------------


    el conductor del Buzz

    Einmal editiert, zuletzt von Haffy ()

  • Zitat

    Nene, ohne Kennzeichen darfst nie fahren. Sonnst kannst dich ja mit 200 in ner 30er Zone blitzen lassen
    Du darfst OHNE anmeldung zum TÜV/Landratsamt fahren, aber nur wenn Du ne Doppelkarte hast


    Damit hast du dich ja selber wiederlegt. :wink


    Aber es stimmt schon; hatten wir ja auch schon oft genug betont.

  • Zitat

    Darf man damit eigentlich ins Ausland fahren? Also z.B. Italien?


    Offiziell nicht, jedoch drücken da viele im Ausland ein Auge zu, weil die da teilweise auch nicht ganz durchblicken. Der Versicherung, zumindest unserer, ist es egal ob wir mit den Kennzeichen im Ausland rumfahren, da gibt es keine Probleme.


    Naja, mir egal, gestern sind unsere roten Nummern gekommen. :-z

  • mal noch eine andere Frage:
    Ich will mein Auto am Sonntag Abend zu einer Werkstatt bringen, die TÜV machen soll.
    Jetzt mein Problem: das Auto ist seit über einem Jahr nicht angemeldet und die alten Kennzeichen
    hat der Vorbesitzer leider nach dem Abmelden entsorgt ( :-r )


    Kann ich den Golf mit der Stange zur Werkstatt schleppen (ohne Kennzeichen?)
    oder hat da jemand eine Idee???


    Ist wirklich dringend...an eine rote Nummer komme ich leider auch nicht... :-a


    Vielen Dank und viele Grüße,
    wolfi

  • ja darfst du, denn jetzt kommt der feine unterschied:
    wenn du mit Stange abschleppst kein problem sobald die stange dran ist bist du automatisch beim schlepper fzg. mitversichert, hatte deswegen RIESEN STRESS mit Bullen, hab mein pkw abschleppen lassen mit stange ohne zulassung zur garage, bullen angehalten und auto musst ich stehen lassen die meinten das wäre rechtswiedrig bla.bla.bla...
    anwalt eingeschaltet weil kam ja noch bußgeldbescheid und verfahren wurde eingestellt :D
    OHNE Stange also seil ist scheisse dafür muss pkw zulassung\Doppelkarte haben außer es ist ein pannenabschleppung\notfall


    ps: am sichersten ist wenn du dir ne Doppelkarte besorgst

  • Zitat

    Damit hast du dich ja selber wiederlegt


    Nein, hat er nicht. Es fehlt nur was: am Fahrzeug sind zugehörige ungestempelte Kennzeichen anzubringen. Desweiteren darf man maximal in den angrenzenden Zulassungsbezirk fahren; und auf der Deckungskarte muss ein explizizer Hinweis drauf sein dass Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach §xyz abgedeckt sind.


    Scholz: Mit der Stange hat die Unterscheidung Schleppen/Abschleppen nichts zu tun. Abschleppen ist Nothilfe und deshalb von vielen Vorschriften befreit. Schleppen eines betriebsbereiten PKWs dagegen ist genehmigungspflichtig und erfordert vom Fahrer des "Gespanns" einen Führschein für LKW (früher Klasse 2).


    Thorsten

  • Stimmt nicht!!!!
    laut STVZO ist es ein Unterschied ob mit Stange oder Seil!!!!
    glaub mir und da lass ich mir auch nichts sagen ich hab das alles einmal durch :motz
    Den bei Seil haftest du also das abgeschleppte FZG außer es ist
    abschleppen
    aber arcox will nur zum TÜV das ist kein abschleppen daher rat ich ihm Doppelkarte (dann kann er selber fahren mit seinen) oder\und Stange
    steht alles in der STVZO

  • Abschleppen (Stange oder Seil) = Vorne Klasse 3, hinten keine
    Schleppen (nur Stange)= vorne Klasse 2, hinten Klasse 3


    Beim schleppen muss das hintere Kennzeichen des Zugfahrzeuges an das Heck des zuziehenden angebracht werden, da dieses dann als ein Gespann zählt.



    Zitat

    wenn du mit Stange abschleppst kein problem sobald die stange dran ist bist du automatisch beim schlepper fzg. mitversichert, hatte deswegen RIESEN STRESS mit Bullen, hab mein pkw abschleppen lassen mit stange ohne zulassung zur garage, bullen angehalten und auto musst ich stehen lassen die meinten das wäre rechtswiedrig bla.bla.bla...


    Das es eingestellt wurde hatte sicherlich den Grund, dass der vordere Klasse 2 hatte und es daher als schleppen zählte. :rolleyes:

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