50cm Lichtaustrittskante für ALLE!

  • Hab mir vor einiger Zeit mal ein 70/50er Fahrwerk eintragen lassen mit 15" Felgen, den Tüvmenschen hat die 50cm Regelung überhaupt nicht gestört, er hat nichtmal nach der Scheinwerfereinstellung geschaut und mir dann ne Fahrzeughöhe von 1310mm eingetragen. Hab dann mal mit den Jungs von der Rennleitung gesprochen und die meinten, wenn das Fahrzeug die eingetragene Höhe hat können die nix machen.


    mfg THOR

  • Zitat

    Original von Olli


    Und der nächste kommt dann und sagt, dass 30cm auch langen. Die haben sich schon was dabei gedacht, wie andreas schon sagte.
    Es weiß doch nun fast jeder das es diesen § gibt. Warum bauen dann die Leute nicht Ihre Wagen so, dass sie sich an alle § halten?


    Naja sorry aber, wenn ich mit 30cm rumfahre schleift der Bock doch echt aufm Boden. Das ist dann wirklich quark, weil man das Auto ja auch noch fahren will. Meinentwegen sollen die für Autos die im Stand schon auf der Strasse liegen Strafen verteilen. Aber mit 40cm kann man schon eine sehr angenehme und gutaussehende Tiefe fahren.


    Und dran halten kann man sich aus einem einfachen Grund nicht : Es sieht einfach sch**ss* aus, wenn man die 50cm einhält. Da kann ich auch Serienfahrwerk fahren, bin ich genauso hoch. Weisst was ich mein ? Hälst du sie denn ein ?

  • ob 20 30 40 oder 50cm, irgendwo kommt immer einer an, dass es nicht reicht, egal wieviel die praragraphen hergeben. dann gibts nachher wieder autos, die noch mit 30cm fahrbar wären etc. das läuft dann immer aufs gleiche raus.


    oftmals hilft eben nur der "betrug" durch andere scheinwerfer, die eine linse drin haben. im zubehör gibt es da für 3er gölfe beispielsweise haufenweise angebote. sicherlich, für manche modelle gibt es nichts, dies dann eben unschön. für den 2er gibts eben die rallyefront (bitte jetzt nicht auf der leuchtweitenregulierung rumhacken).


    also es gibt schon wege, wenn man ein auto hat, was entsprechend anpassbar ist, auf die 50cm zu kommen und dies auch recht tief. oftmals auch eine preisfrage.


    muss man eben teilweise selber wissen, wieviel einem die 50cm wert sind.


    [list=a]
    [*]manch einer hat nen guten anwalt,
    [*]manch einer wird im dorfe nie kontrolliert,
    [*]manch einer hat mit dem baujahr glück,
    [*]manch einer bekommt erst auf treffenkontrollen das erwachen,
    [*]manch einer kauft sich andere scheinwerfer weils gut aussieht
    [*]manch einer beißt in den sauren apfel und kauf scheinwerfer, weil die grünen es doch genau nehmen
    [*]manch einen interessiert dies nicht
    [/list=a]


    und so weiter. im endeffekt hat der statt somit etwas gefunden, um neue finanzwege zu erschließen, denn in den 90ern hat keiner etwas gesagt.

  • Ich denke mal die haben sich grundsätzlich schon was bei dem Paragraphen gedacht,genau wie die Nebelschlußleuchten schei..e ab 91.Aber bei veränderungen sollte das halt geprüft werden ob das Vertretbar ist.Als richtlinie wäre das klasse,nicht als Vorschrift.
    Bei meiner letzten Polizeirazzia ging es den Vögeln nur um Bodenfreiheit,da hat sich keiner um die Scheinwerfer gekümmert.Durfte sogar mit zum TÜV fahren,mit Fotos und allem.Durfte dann aber wieder fahren. :DMann sind dem Typen die Adern rausgekommen.


    Ach so hab 49cm bis zu den Scheinwerfern dank Rallye front :D
    Wenn da einer meckern will wird er in Grund und Boden Geklagt und meiner ist schon ziemlich tief...

  • Das hatten wir ja neulich auch schonmal!


    Es gibt kein Gesetz dass irgendwas von 12 cm oder 9,5 cm vorschreibt!


    Das soll alles nur ein Hinweis sein!


    Und Rallye scheinwerfer dürfen auch nur offiziel auf einem Rallye gefahren werden! :-r

  • Na laut meinem TÜV Prüfer sind die für einen 19e-299 gebaut (Rallye und normale Syncro) und damit da original VW auch an allen anderen Typ 19.Oder darf ich als Golf auch OFFIZIELL keine Jetta Front fahrn??? :-r :-r
    Nix nur Rallye :wink :wink :wink :wink

  • Zitat

    Original von 5ive
    Und Rallye scheinwerfer dürfen auch nur offiziel auf einem Rallye gefahren werden! :-r


    Sorry, aber wer hat Dir das denn erzählt??? :tock:


    Bei den Rallye-Scheinwerfern zählt übrigens die Linse und nicht die Scheinwerferunterkante/Spiegelkante/Reflektor.
    Des Weiteren kenne ich jemanden, der hat 46cm Reflektorunterkante eingetragen. Jo, richtig eingetragen: M. AUSN.G. §50 STVZO, UNTERE SCHEINWERFERSPIEGELKANTE BODENFREIHEIT 46CM***


    Nach einer Kotrolle in Osnabrück, wurde der Wagen auch gleich beschlagnahmt. Verdacht auf illegale Eintragung. Anwalt, vor Gericht, Recht bekommen. :-z


    Tja, solche Eintragungen sind also gültig. Nur findet mal einen AAS der Euch das so einträgt. :rolleyes:

  • hallo


    von wo aus wird das gemessen vom boden bis scheinwerferunterkante???


    wie sieht es eigentlich in sachen strafe aus????


    den eigentlich können die einen ja nur bestrafen (3 punkte +50,-€ für erloschene betriebserlaubnis) wenn nix eingetragen ist. und in den meisten fällen ist ja das fahrwerk eingetragen.... da kann zware die Grüne rennleitung dich zwar zu ihrem tüv schleppen und der kann es bemängeln , aber stilllegen oder strafe ist nicht,,,,,, denk ich mal.


    das einzige was sein wird , man muss den mängel beseitigen oder????


    los ihr TÜV/Dekra/FSP-Profis meldet euch mal zu wort

  • :winkHallo Leute !
    Sorry, REGEL NR.1 : glaub der Rennleitung nichts !!
    Denn wenn SIE euch Ficken wollen dann tun sie dass auch EGAL WAS Eingetragen Ist !!
    Und außerdem Erzählt euch jeder Tüv oder POL. was anderes weil die meistens selber keinen Plan haben. Mich wollten vor kurzem auch wieder 2 ganz schlaue Grüne Männlein finanziell erleichtern/bestrafen weilse wieder mal kein Plan gehabt ham. Aber nich mit mich !


    Ok zurück zum Thema:
    also mir ham se vor langer Zeit meinen G40 Entstempelt obwohl ALLES Eingetragen war,
    weil laut Dipl. Ing. Dorfdepp und Jägermeister Schnittlauch mehrere UNZULÄSSIGE Eintragungen am Fhzg. wären !? :-r :motz
    Obwohl "5" Jahre lang es keine Sau gestört hat !
    Punkt 1: Auto zu tief keine 8 cm Bodenfreiheit (obwohl es hier kein Gesetz gibt nur EG-Richtlinien), Scheinwerferaustrittskante hat gar nicht Interessiert. Achso Wichtigster Lacher AUTO WAR "2" cm Höher als Eingetragen, Aber hatte eben keine 8cm Bodenfreiheit!!


    FAKT: :arsch:Scheißegal wie Ihr Irgendwas Eingetragen habt der Eine sagt des is Ok und trägt des ein und der Andere sagt das darf gar nie sein!!
    Recht hat Immer der Staat bzw. seine Helfer und Handlanger !!

  • HI,


    Bei mir interessierts auch keinen mit den Sch(w)einwerfern. :]


    Bei mir ist ein Mindestmaß Radmitte->Kotflügelkante Eingetragen (KW-Gewinde FW Var.1) und wenn ich den Corry, mit den 15" die bei der Eintragung drauf waren, auf das Mindestmaß runter schraub, hab ich so ca 43 cm (od. 46 cm muss nochma messen) Scheinwerferunterkante.


    Dir Rennleitung hat da noch nie was gesagt geschweige denn gemessen.


    Die sehn nur den Doppelseitigen Fahrzeugschein, fragen so alibi halber "ist alles eingetragen, oder?" und dann ist gut. :lol


    Ach ja, fahre nen 91er Corry...



    Also ich denk mal, wenn ihr ein mindestmaß Radmitte->Kotflügelkante im Schein habt, dass dann auch noch passt und die Rennleitung mißt trotzdem die Scheinwerfer und das passt NICHT, können sie höchstens noch den Tüvler anschwärzen, der euch das eingetragen hat... :D


    Ihr könnt ja nix dazu...

    CORRADO: Sitzgelegenheit, die es einem ermöglicht, von unten auf Andere herab zu schauen :D


    G60



    :-z Power is nothing without G :-z

    2 Mal editiert, zuletzt von Stahlomat ()

  • in berlin zum beispiel kannste sagen is wurscht was im schein steht...der die bewegungsmelder den schein anzweifeln, dann siehst du dein auto kurze zeit später auf nem abschleppwagen...solange du in den 50 cm bist und sie sich an nix anderem stören, biste auf der sicheren seit...fahrzeughöhen und so halte ich für murx, denn davon steht nix in den entsprechenden paragraphen...nur die 50 cm...


    das ist zumindest mein wissenstand... :wink

  • das thema mit den 50 cm ist echt zum :motz


    und überhaupt verstehe ich nicht das es noch tüvmenschen gibt die Radmitte -> kotflügelkanten maße eintragen, das ist ja der schwachsinn schlechthin, son radlauf (nach oben) zu versetzten ist ja wohl bei geschraubten kotflügeln das kleinste problem........
    da ist ein höhergesetzter dom schon recht viel aufwand dagegen.



    gruß ralf

  • :?:ich weiss ja nicht, ob euch das auch schon gekommen ist, aber wenn man an den normalen golf-grill die jetten-leiste anpasst, kann das doch noch 1-2cm bringen, oder?
    und was ist überhaupt mit dem jetta-sw, der ist doch nicht so tief, und obendrein der rallye-grill, der macht ja nochmal was gut...


    vielleicht kann so ein umbau eure leiden heilen.



    und bei uns haben die sowas glaub ich auch noch nie angesehen, nicht mal beim eintragen, oder war das deswegen, weil ich 17zöller eintragen war und man das mit freiem auge sehen konnte... :?:

  • @ g2power


    bei mir wurde der abschnitt von radmitte bis zur kotikante eingetragen, nur nach deinen worten, wen interessiert und welchem grünen fällt auf was hier geändert wurde, nur hatte er so knappe 43 cm am scheinwerfer, aber mittlerweile dank rallyefront, kommen die 50 gerade so hin und da soll mal nen grüner kommen, wenns mit nem leicht nachmessbaren wert eingetragen ist und die 50 cm auch stimmen.


    was kann ich dafür, das im radlauf oben platzgeschaffen werden muste im den reifen abzudecken. :lol


  • für mich das maß aus folgendem grund völlig schwachsinnig,


    ich hab freigänige original flügel dran, fahr zum tüv, der trägt das Felgen/kotfl. maß ein. ich fahr heim, schraub in 30 min die andern flügel mit 8cm versetzter kante dran, schraub die federbein auch 8cm in diese richtung, und ??? alles legal nachmaßbar ......so`n....trottel oder....


    das federbeinmaß gewindeende/unterkanteeinstellring ist für beide seiten die sicherste lösung, und auch da gibt es noch genug möglichkeiten zumauscheln, im notfall eben dom höhersetzten, als "highend" variante.



    gruß ralf

  • das wiedersprüchliche ist doch nur, du fährst zu sls z.b., die tragen es ein, auch unter den 50cm weil die sowas täglich sehn und alles ist ok, du warst dort bei jemanden der jahrelang dafür studiert hat und es wissen soll was möglich ist und was nicht.


    dann kommt so nen grüner, der noch nicht mal vollständige sätze rausbringt und legt dir die karre still, fährt zu nem tüv den er kennt und der sagt nö, ist nicht, zu tief.


    da würd doch wieder mit zweierlei maß gemessen, der absolute quatsch, dann sollen sie doch nach der stilllegung auch zu nem tuner fahren und werden sehn, das der nix dagegen hat.


    und wenn se dann anfangen, bei der tiefe mit verkehrshindernis, vor ner woche auf ner landstraße wo hundert sind, kroch dann auf einmal nen dreißig-kmh-auto hinter ner engen und nicht einsehbaren kurve, die dürfen natürlich.

  • @ = [XDC] !nF =
    Du darfst nicht immer von Deinem 6N ausgehen, es gibt auch andere Autos auf der Welt, die mit 30cm Scheinwerferkante noch fahrbar sind.



    @ G2power
    Tja, dann hat der Prüfer wohl keine Ahnung. :-r
    Bei uns tragen sie das Restgewinde ein, welches Du bei der Eintragung hast und dann kannst das Fahrwerk rauf und runter schrauben (natürlich immer im geprüften Bereich), wie Du willst. Dafür habe ich ja auch ein Gewinde. =)


    Was bringt mir der eingetragene Abstand zwischen der Radnabe und dem Kotflügel?
    Nichts.
    Denn fahre ich meine 15" statt der 14" und drehe ihn höher, stimmen die Angaben nicht mehr, also alles Mist.

  • @ olli,


    mit unterschidlichen radgrössen hat das nichts zutun!!


    radmitte bleibt immer radmitte , ob 13 oder 17zoll!!!


    aber eben die kotflügelkante ist ja leicht änderbar, das ist der hacken.


    bei uns wird auch immer gewindelänge eingetragen, ich sag doch für beide seiten das sicherste maß!!



    gruß ralf

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!