Stef 1969, hab die Schnauze voll!!

  • kannst ihn einen Mahnbescheid zukommen lassen, was Dich natürlich auch ertsmal wieder Geld kostet. Wenn Du REchtsschutz hast, ab zum Anwalt.


    Ansonsten würde ich ihn eiskalt wegen Betruges bei der Polizei anzeigen. Die Staatsanwaltschaft läßt in den meisten Fällen das Verfahren einstellen, sobald der Gläubiger gezahlt hat.

  • ..nein, den kannst Du ohne Anwalt selber stellen, beim Amtsgericht. Meine Freundin hat das neulich erst gemacht, bei ihr gings um rund 600€ und da hat sich tatsächlich was getan, Sie bekommt das Geld jetzt, zwar in Raten, aber immerhin. Was das gekostet hat weiß ich nicht genau, glaube es waren zw. 20 und 30€.



    MFG Dr.B

  • So, heute ist Dienstag, es war noch kein Geldeingang festzustellen. Nach kurzem Telefonat mit meinem Anwalt, rief ich Ihn nochmal an, um Ihm eine Frist zu setzen. Dabei stellte sich wohl heraus, das er garnicht gewillt war mir das Geld zu überweisen. Er hatte laut seiner Ansicht nach Bedenken dann jemals sein Fahrwerk zurück zu bekommen. Und meinet am Schluss das ich es per Nachnehme schicken sollte.
    Dann legte er auf, ohne das ich nochmal nachfragen konnte. Als ich wieder anrief, um nach der Adresse zu fargen, sagte er das ich die ja im Internet rausfinden würde, ich wäre ja ein schlaues Kerlchen. Er legte wieder auf.


    Nachdem ich jetzt der Meinung bin, genug getan zu haben, und auch von der etwas unfreundlichen Art genug habe, geht die Sache halt zum Anwalt. Hab mehrmals alles im Guten probiert, was zu nichts führte. Und ein Paket schicke ich nicht an eine Adresse, die ich im Internet finde.


    Schluss aus, Geduld am Ende.


    Wie lief es bei den Anderen bisher ab?

  • was für´n toller Vogel :-r


    OK, zu Deiner obgrigen Frage. Ne Anzeige ( strafrechtlich) kannst Du gleichzeitig neben einer privatrechtlichen GEschichte laufen lassen. Das ist kein Problem. Ich würde Dir dies sogar empfehlen, weil er gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen kann.


    Mit dem Fahrwerk muss ich ihm sogar teilweise Recht geben. Er hat die Möglichkeit "nachzubessern". Das heißt er muss die Möglichkeit haben das Fahrwerk zu reparieren oder auszutauschen. Dies kann er jedoch nur wenn es wieder bei ihm ist. Meiner Ansicht anch müsstest Du es erst zurücksenden um Ansprüche durchzusetzen. Das Du das nicht willst und so ohne weiteres machen wirst ist mir auch klar.


    Daher empfehle ich Dir mit Deinem Anwalt eine Startegie auszuarbeiten.

  • Ich würde es zurücksenden, aber ich sende es nicht an eine Adresse, die ich selbst im Internet raussuchen soll. Nachher hab ich das Paket wieder hier, und muss die Versandkosten auch noch bezahlen. Und da er mir keine Adresse nennen wollte, bleibt mir ja da nichts andres übrig.


    Wenn Ihm was daran liegen würde, hätte er mir ja immerhin die Adresse sagen können. Oder eventuell schon viel früher reagieren.

  • Also ich interpretiere die Sache etwas anders. Laut Hartis Beschreibung ist der Verkäufer nicht an einer Nachbesserung interessiert.
    Für Harti bedeutet das, dass er ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten kann.


    Also Mahnbescheid erlassen und anzeigen. Manche Leute kann man halt nur so erziehen.

  • stand bei ebay:
    Vorsicht ! Agiert mit Scheinadressen und ist sehr unkooperativ und Streitsüchtig

    Golf2 mit kleineren modifizierungen
    Golf4 Amaturenbrett, Magicar AA mit displayfernbedienung, EFH,
    E-Spiegel, Supersport Gewindefahrwerk

  • Es ist mir auch klar, dass er das Fahrwerk gar nicht zurücknehmen will, aber man muss das ganze von der rechtlichen Seite sehen. Mit Wut im Bauch und schlauen Sprüchen kommt man da nicht weit


    Was ist den mit dem paketaufkleber ? Da muss doch ne Adresse draufstehen.

  • Nur basiert dieser Ausschluß auf ein Telefongespräch was sicherlich nach seiner Aussage nie stattgefunden hat.
    Bei einem Mahnbescheid legt er Widerspruch ein, mit der Begründung, dass er nachbessert. Schon hat der Harti die Kosten des Mahnbescheides ané Hacken.


    Aber wie gesagt mit Vermutungen hilft man hier auch keinem

  • @ Harti Wenn du seine Adresse hast wende dich ein letztes mal per Einschreiben an Ihn und setzt ihm eine Frist.
    Schlag dem Verkäufer am besten vor die Sache "Zug um Zug" per Treuhandservice zu regeln. Die Kosten für den Versand und den Treuhandservice drückst du ihm aufs Auge.
    Passiert auch dann nichts, lässt du es richtig krachen.

  • Harti.
    Ich würde es erstmal gar nicht zurück schicken, und alles übern Anwalt laufen lassen.


    Ich hatte ja vor seiner aktion hier im Forum was von Ihm gekauft. Aber bei mir hat es geklappt (auch wenn es länger gedauert hat).

    Mutig ist, wer Durchfall hat und trotzdem furzt!



    Gruß Markus :wink

    Einmal editiert, zuletzt von CRUISING ()

  • Bei motor-talk hatten wir auch so nen vogel, nannte sich kubiVr6. andre kubitschek, hört sich ganz nach ihm an. Wird wohl mehr von der sorte geben. Hinfahren und unschädlich machen :D

  • Zitat

    Original von Bierteufel
    Bei motor-talk hatten wir auch so nen vogel, nannte sich kubiVr6. andre kubitschek, hört sich ganz nach ihm an.


    Haha, geh mal zu http://groups.google.de und such in den Newsgroups nach dem Typen. Was für ein verplanter Vogel. Wollte sich Rammbügel an seinen 3er machen etc. Solche Typen fallen doch irgendwie immer und überall auf.

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