Fragen zum Aufbau einer fabrikneuen Rohkarosse

  • Nabend,


    habe ein interessantes Angebot über eine fabrikneue Rohkarosse bekommen. Es wurde für die Karosse noch nie ein Brief bzw. eine Fahrgestellnummer vergeben.


    Jetzt meine Frage:


    welche Hürden müßte ich nehmen um das Auto, nachdem es fertiggestellt ist legal am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen?


    Muß es die aktuellen Abgasnormen bestehen?


    Wer wird als Hersteller eingetragen? Ich oder VW? VW wäre mir lieber wegen der ganzen Gutachten und ABE´s.


    Was ist mit der ersten TÜV Abnahme? Ist ja wahrscheinlich eine Vollabnahme oder? Ist es dafür relevant das das Auto so aufgebaut wurde wie es auch von Werk aus ausgeliefert wurde? Ich habe wenn dann nämlich nicht vor ein originales Auto zu bauen sondern schon was leeres, leichtes, schnelles.


    Mehr fällt mir im Moment nicht ein. Wenn jemand was weiß, einfach mal alles posten.


    Danke
    Gruß
    Shadowdiver

  • wenn du den wagen so anmelden willst, dass du der hersteller bist, dann hast ein großes problem mit all den abes oder gutachten!


    - fahrwerk
    - felgen
    - auspuffanlage
    - etc. etc.


    dann kommt noch dazu, wenn der wagen als baujahr 2004 eingetragen wird, müssen die abgaswerte der aktuellen norm entsprechen...


    alles in allem : :-r


    die leute die eine rohkarosse nehmen und herrichten verwenden meist alte fahrgestellnummern und briefe von einem geschlachteten fahrzeug, weil es einfach problemloser ist.


    :wink

  • Na, steht dann da doch der 1ser ins Land oder handelt es sich um ein anderes Modell?


    Ich kann Dir leider nicht viel weiter helfen, bis auf die Abgasnormen. Soweit ich informiert bin, musst Du die heutigen Normen erfüllen, da das Auto, wenn Du es sagen wir dieses Jahr zulassen würdest EZ 2004 ist.


    Des weiteren musst Du natürlich dann auch die ganzen anderen Regelungen wie Scheinwerferunterkante, usw. beachten!


    Ich hab das glaube ich mal im Zusammenhang mit einem Golf 2 gelesen! War das nicht sogar der Jürgen, der an eine Rohkarosse kommen konnte? Ich meine aber, es wäre hier einer im Forum gewesen!

  • zu dem thema stand heute morgen was bei uns in der zeitung...


    ging um die zulassung von einigen der letzten mexico käfer...
    das problem war eine bestehende eu vorschrift, wonach neufahrzeuge am bj 2001 mit einer orangenen kontrollleuchte zur onboard diagnose im cockpit ausgerüstet sein müssen, die eine fehlfunktion des kats signalisieren soll....


    nur toll das der käfer die entsprechende motorsteuerung nicht hat...


    ergebnis der wagen ist in deutschland als neuwagen nicht zu zulassen....


    muß nachhher mal schauen, das war glaub ich auch ne url noch mit angegeben....

  • Also wenn Du nen 1.8T in Betracht ziehst, kannst Du ihn auch als "Shadowmobil" in Betracht ziehen (als Hersteller zB). Aber nach der 1. Abnahme (Vollabnahme), kannst halt mal eben nicht nen anderes Gewinde verbauen, weil der TÜV dann immer "bla bla bla" kein Gutachten meint. Allerdings solltest Du vielleicht einfach mal zu nem TÜV Mensch Deines Vertrauens hingehen und so labbern wie sich das darstellen würde!



    MfG haviii

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