tüv austria

  • Zitat

    was ned


    ja das ist es: wie soll ich dem :arsch: nur 5cm bodenfreiheit erklären!!!! :-r :-r
    und bevor ich mit 11cm fahre, laß ich das ding in der garage!
    da schaut ein golf 3 einfach zum :-w aus!
    mfg

  • Na gott sei dank gibts das in Deutschland nicht!!! :lol
    Das sind die Moment wo ich froh bin nur ein Halber Österreicher mit Deutschem Pass in München zu sein!

    FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen


    FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen


    FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen

  • Hier die Pics:




    Laut dieser Höhe wäre ich legal unterwegs. Alles was tiefer ist macht Probleme. Der Gummiaufsatz auf den Verbr. war Pflicht (damit ich sie eingetragen bekomme), da die Felgen laut Prüfhalle zu weit heraus stehen :tock:
    Hab sie natürlich immer noch drauf :lol :D :lol


    Geil oder!?


    Edit: Die Reflektoren hinten sind nat. auch wieder geflogen


    mfg Steve

  • Zitat

    Original von WOBRider
    Tom: da hast du damals auch etwas Glück gehabt oder (mit den C2 mein ich)? Oder wars doch teuer? :wink


    Nein, das war ganz anders ...
    Ich war ja wirklich beim Zivi, der hat alles kontrolliert, aufgeschrieben ... blablabla ...
    ca. 2 Wochen später ruft er mich an, weil lt. Porsche Salzburg geht das beim Polo nicht und dies und jenes :tock:
    Meine Meinung: der hat sich über die Sache net drübergetraut.


    Naja und so bin ich durch die Saison 2003 gefahren :D :D


    Aber beim Carstylingcenter in Graz hätt ich €180,- fürs Gutachten bezahlt.

  • was sind denn 180,- gegen eine strafe und den ganzen aufwand gemessen, häh? zahl das und du hast deine ruhe.


    ich versteh nicht, wieso immer alle meckern, überlegt euch halt vorher, was ihr am auto macht und was das für probleme mit sich bringt. wenn ihr eine einzelgenehmigung braucht, um zB am zweier 17zöller zu fahren (wie ich), dann müsst ihr das auch in die berechnung des preises mit einbeziehen. punkt um. da gibts nix zu reden, männer.


    und den tüv in ö kann man nicht über einen kamm scheren. zB der in wien,.... im 23. (?)..., die leute dort sind ja nicht älter als wir, die haben verständnis und sind äusserst umgänglich. da gibts von anderer seite andere geschichten, vor allem wie einzelne prüfer in deutschland sind, weiss der teufel...


    ich hatte bei den vorderrädern eine abdeckung nach vorne von 29°, nicht die vorgeschriebenen 30°. am selben tag musste ich zur typisierung in den 11. oder wo die 46er zuhause sind. in windeseile haben die tüvler mir das gutachten geschrieben (normalerweise dauert das tage), zu mittag war der wisch per fax im amt, wo ich schon einen kaffee nach dem anderen geschlürft hatte und jetzt kommts: der prüfer hat noch extra da angerufen, dass sie bei den 29° nicht so streng sein sollen. alles eingetragen, geht doch, oder?

  • hm das hört sich viel zu übel an .. was solln der scheiß mit den 11cm??
    ich lass meine kiste in D angemeldet(über mutter) und dann kann ich euch alle auslachen*ggggg*
    ne spaß...aber zb bei dir @predy:
    das mit den gummischeiß ist doch mal lächerlich... steht zu weit raus..bla...
    die ham doch nen granaten schuß...
    wie siehts da eigentlich mit zu schnellfahren aus?? wie wird das bestraft??
    (ist der tüv abhänig von den "bundes"ländern oder isses überall gleich)??

  • bei uns is der tüv ausschliesslich eine private firma, die den status eines ziviltechnikers hat. dort holst du dir im bedarfsfall ein gutachten, mit dem du beim staat vorstellig werden kannst. in wien heisst diese stelle MA 46 mit wiens bürgermeister, in den übrigen bundesländern sind es die bezirkshauptmannschaften mit dem landeshauptmann als oberste instanz.


    schnellfahren is unterschiedlich und auch stark von der laune der grünen abhängig. ich kann mich noch gut erinnern, als ich noch klein war und mit meiner mum mit wiener kennzeichen in vorarlberg unterwegs war: hat uns einer wegen 137kmh auffer bahn zahlen lassen. ich selber bin nur auf blitzfotos mit mindestens zwei anderen fahrzeugen zu sehen, also ungültig als beweismittel... hab noch nie ein ticket deswegen bekommen. dafür aber umso mehr wegen falschparken. das beste war für 2 min ausladen € 63,- weil 2 räder am gehsteig, und halteverbot, war aber beim auto!!! dann gleich angezeigt worden von den grünen und dann kostet es halt.


    kommst du leicht zu uns rüber für längere zeit oder wie?!

  • ach ja: die 11 cm beziehen sich nicht auf "flexible teile" wie spoiler und so, sonst hätten wir hier ziemlich schlechte karten. man folge einfach dem amerikanischen trend der grossen felgen und das problem is nicht mehr so... :D

  • Leute, lasst euch nie aufhalten wenn das auto auf ein elternteil läuft :D statt 195/50 hatte ich /45 kennzeichen zu tief fahrwerk is e normal das ned passt :-g und noch 2 kleine sachen (kennzeichenbeleuchtung...) Naja kam im endefekt auf 634€ so ca. :tock: Meine Mutter sträubte sich aber leider ihre strafe zu zahlen, da es ja ihr auto war :motz :lol


    Ansonsten Turbo umbauten schwer 2er VR6 schwer alleine schon gti auf G60 kann zu gossen problem führen. rad/felgenabdeckung nach vorn ?? grad nach hinten ?? :rolleyes: Bei denn überprüfungen gibts jetzt auch schon DB mäßung. Beim alten auto bekamm der prüfer dabei große augen :D


    Meldung von der polizei. Kennzeichenbeleuchtung haben sie auch keine herr bergsmann!! Ich: na dann schreiben sie es eben dazu. Polizeikolege: Und 10dag extrawurscht anu?!? Naja die meldung was ich dann schob kostete mir fast die kennzeichen. und bei einem so "altem" auto ne neu zulassung zu bekommen in Ö schwer überhaupst für solche gefährte :D :-r


    Aja die tage hab ich meinen rekord von 45min standzeit bei der kontrolle geschlagen. Ne knappe stunde wurds :tock: :lol


    kpk was sollens denn gegen nen bügel sagen also ich hatte mit dem teil noch nie probleme :zwinker: Aja und wann treff ma sie jetzt mal?! :?:


    Zuschnell fahren kostet jetzt 29€ sind teurer geworden :motz dürfte ich auch letztens erleben :arsch:

  • Zitat

    Original von frip51
    was sind denn 180,- gegen eine strafe und den ganzen aufwand gemessen, häh? zahl das und du hast deine ruhe.


    Ich reg mich ja nicht auf!
    Auch bei diesem Zivi hab ich 60,- bezahlt, ging mir nicht ums Geld, aber ich hab mich dann nicht weiter drum gekümmert, weil der Polo am Ende der Saison zum Verkauf stand bzw. mittlerweile auch verkauft ist.
    Die verdichteten C2 wurden extra verkauft, somit war die fehlende Typisierung auch egal; Gewinde und 14" Alu waren sowieso eingetragen :wink

  • Zitat

    Original von d0d0
    (ist der tüv abhänig von den "bundes"ländern oder isses überall gleich)??


    Ja, tlw. gibts da sogar unterschiedliche Auslegungen der Paragraphen bzw. was in einem Bundesland eingetragen wird, muss nicht für ein anderes gelten.


    In Wien z.B. ist das Magistrat [MA46] zuständig, in der Steiermark stellen nur mehr private Zivilgutachter die Gutachten aus und legen sie der Landesregierung vor.


    Einheitliche Struktur? Gibts nicht :tock: :-r

  • ja bei uns ist das auch nur mehr über zivilgutachter möglich! ist gar nicht so schlecht, denn da geht teilweise mehr, aber dafür haben die dann den :arsch: offen, wenn sich herausstellt, daß die gesetzte zu großzügig ausgelegt werden!
    aber naja jeder hat seine connections! :D
    schaun wir wie der österreichische tüv am montag auf meinen umbau reagiert! :(
    mfg

  • Zitat

    überlegt euch halt vorher, was ihr am auto macht und was das für probleme mit sich bringt.


    Überlegen ist gut. Ich habe meinen jetzt ca. 4 Jahre so wie er da steht, mit den 15er OZ Turbos, Gew, usw.... Vor 4 Jahren hat noch kein Hahn danach gekräht ob das Auro nach der Änderung wieder runtergeschraubt wurde oder nicht, die kannten damals ja nicht mal ein Gewindefahrwerk. Also alles eingetragen.... schöne Fahrt noch! Keine Probleme.


    Heute sieht das ganz anders aus. Deswegen fahr ich aber noch lange keine 11cm, oder fang an das Auto wieder umzubauen, vielleicht auf 17er, oder wie auch immer.


    Was ich persönlich nicht in Ordnung finde ist, dass so ein Arschl*** ein Gesetz mit einer Mindesbodenfreiheit von 11cm auf festen Teilen gemacht hat, muss ja fast nur rein aus sicherheitstechnischen Gründen so festgelegt worden sein.
    Und da kommt auf einmal mein Kumpel mit einem Alfa 147 Sportiva daher und siehe da, hat grad mal 7,5cm Bodenfreiheit (fester Teil). Ist aber kein Problem, Auto ist ab Werk so ausgeliefert worden und deshalb erlaubt. Wo ergibt sich da der Sinn!? Ich checks nicht :-r


    Mein G60 ist mitm Orig.Fahrwerk tiefer als mit Gewinde (legale Höhe). Wenn man den Prüfer darauf anspricht.... "Ist halt so" :tock:


    Ich darf nicht mehr weiterschreiben :motz


    mfg Steve

  • Zitat

    Was ich persönlich nicht in Ordnung finde ist, dass so ein Arschl*** ein Gesetz mit einer Mindesbodenfreiheit von 11cm auf festen Teilen gemacht hat, muss ja fast nur rein aus sicherheitstechnischen Gründen so festgelegt worden sein.


    Dazu kenn ich nur die Geschichte das mal ein Tiefflieger in Wien sich die Ölwanner aufgerissen hat und deshalb die Stad Wien verklagt hat.


    Um diesen entegegenzuwirken wurde das Gesetz mit den 11cm "Bodenfreiheit" :lol erlassen.


    //alle Angaben ohne Gewehr// :D

  • Zitat

    Original von Predy_G60
    Was ich persönlich nicht in Ordnung finde ist, dass so ein Arschl*** ein Gesetz mit einer Mindesbodenfreiheit von 11cm auf festen Teilen gemacht hat, muss ja fast nur rein aus sicherheitstechnischen Gründen so festgelegt worden sein.


    In den Gesetzen wie StVO oder KFG findest das ja nicht.
    Handelt sich "nur" um einen Erlass des BMfV ... macht aber für uns net wirklich einen Unterschied :motz


    Zitat

    Und da kommt auf einmal mein Kumpel mit einem Alfa 147 Sportiva daher und siehe da, hat grad mal 7,5cm Bodenfreiheit (fester Teil). Ist aber kein Problem, Auto ist ab Werk so ausgeliefert worden und deshalb erlaubt. Wo ergibt sich da der Sinn!? Ich checks nicht :-r


    Sinn nicht, aber das haben sie in dem Erlass auch geregelt.
    B.3.)
    Mindestmaß:
    Ausgehend davon wird nochmals klargestellt, dass eine minimale Bodenfreiheit von <110mm nicht zulässig ist. [Bodenfreiheit = kleinster Abstand zwischen der Standebene und dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeuges] Die Mindestbodenfreiheit soll auch für Fahrzeuge gelten, die in einem anderen Staat geändert wurden [siehe z.B. deutschen Fahrzeugbrief usw.]


    Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden


    Aber das ist ja die Oberfrechheit:
    http://www.vw-page.at/board2/index.php?action=view&id=35420

  • Zitat

    Aber das ist ja die Oberfrechheit:



    Na ok das is jetzt aber die Oberfrechheit :motz
    Nur wie is das möglich?


    Meiner Meinung nach sollten die damit aufhören Kennzeichen abzunehmen bei Fahrzeugen die auf der Straße stehen. Es is ja fürn Kiwara ned 100%ig ersichtlich ob das eingetragen is oder ned. Oder?


    Außer wenn jetzt ein neues Modell extrem am Boden liegt kann man sich sicher sein das das nimma mit 5 cm Bodenfreiheit eingetragen ist.

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