Frage zur Vollabnahme und HU

  • Hallo,


    wenn man sein Auto abgemeldet hat, muss man ja nach 18 Monaten eine Vollabnahme machen lassen. Was ist nun aber wenn ich kurz vorher mit dem Auto (per Hänger) zum TÜV fahre und eine ganz normale HU und AU machen lasse. Muss ich dann trotzdem nach 18 Monaten zu Vollabnahme oder reicht dann die normale HU ? Immerhin hat das Auto dann deutlich länger TÜV ....


    Gruß


    Kane

  • vollabnahme hat nix mit tüv zu tun, da verfällt einfach nur der brief, das ist eine rein zulassungstechnische angelegenheit.


    die vollabnahme zählt dann auch als hu.

    Spass: '87 VW Golf 2 Bistro G60
    Alltag: '99 VW Passat 3B Variant VR5
    Pflege: '04 Ford Fiesta

    Einmal editiert, zuletzt von SiPPi ()

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