Saisonkennzeichen

  • Wer weiß genaueres zu meinen beiden Problemen??


    Und zwar folgendes:
    Ich war heute bei meiner Versicherung um mich zu erkundigen was mich mein "neuer" so kostet.
    Und das ich ein Saisonkennzeichen haben möchte..


    Die Tante meinte ich muß mein Fzg immer zum Ende der Saison Abmelden und am Anfang der Saison anmelden.
    Ich meine, was bringt mir dann ein Saisonkennzeichen?? :-r :-r
    Ich bin davon ausgegangen das das alles automatisch geregelt wird , wegen bezahlen und so... Aber sie sagte ich müsse dann immer zur Zulassungsstelle fahren und den Stempel abkratzen lassen, sowie nen neuen Kleben lassen... :?:


    Wie mache ich das, wenn mein Fzg im August zum TüV muß, aber die Saison doch nunmal erst im Oktober beginnt..
    Sie sagt: Tageszulassung fürn Tüv holen :tock: :-r
    Ich sage: Nö im Oktober hinfahren, wird doch sowieso zurückdatiert, oder geht das so nicht??


    Um schnelle hilfe wäre ich sehr dankbar..

  • Hi!


    Kann das sein das die Tante voll keinen Plan hat ?? Also ich habe auch an beiden Gölfen diese Kennzeichen. Das meldest du einmal bei der Versicherung und beim Amt an. Holst die Schilder und Plaketten und alles andere geht automatisch, ohne an und abmelden.. Und zum Tüv fährst du dann, wenn du wieder fahren darfst, oder wenn du willst schon vorher..

    Gruß
    ThomasK

    Caddy 2K im Dauereinsatz / Corrado 16V im Winterschlaf / Golf II GT im Einsatz / Golf 2 Fire&Ice im Komplettaufbau zum G60 (es gibt ihn noch)

  • Zitat

    Original von 19E GT
    Die Tante meinte ich muß mein Fzg immer zum Ende der Saison Abmelden und am Anfang der Saison anmelden.


    Sie verwechselt da was mit Stillegen. Wenn Du das Fahrzeug stillegst und im Frühling wieder anmeldest, dann mußt Du jedes mal hin und bekommst dann auch die Plaketten weggekratzt.


    Das Saisonkennzeichen z.B. 04-10 ist automatisch ab November nicht mehr gültig. Ein Abkratzen der Plaketten somit auch nicht erforderlich.

  • Zitat

    Original von Danilo
    Sowas passiert wenn die gute Baggerfahrerin als Halbtagskraft bei der Versicherung schafft. :-r

    stell mir gerade vor wie die alte mit nem Bagger bei der Versicherung vorfährt
    :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol
    aber um auch was sinnvolles zu sagen: wies hier schon gesagt wurde stimmts, wer ja auch voll unlogisch wie du ja auch schon selbst gesagt hast :-r :-r :-r

  • Noch was zum Tüv Termin. In der ersten Saison bzw das erste mal wenn dein Auto zum Tüv muss seit es ein Saison Kennzeichen hat verschiebt sich dein Tüv automatisch auf den Anfang der Saision. Bei mir war das so. Golf I Cabrio von 5 bis 9. Hätte aber im November zum Tüv gemusst. Bin dann im Mai zum Tüv gefahren und habe eine Plakette für Mai bekommen. Der Tüv wird also in die Saision gelegt. Ach so und im ersten Monat kann dir auch keiner was von den Grün weißen weil dein Tüv sich automatisch bis zum ersten Monat der Saision verlängert.

  • Zitat

    Original von A.T.
    Ach so und im ersten Monat kann dir auch keiner was von den Grün weißen weil dein Tüv sich automatisch bis zum ersten Monat der Saision verlängert.


    Ist so nicht ganz richtig. Der TÜV verlängert sich nicht. Er ist jedoch in den Wintermonaten nicht notwendig, da Dein Auto aufgrund des Saisonkennzeichens stillgelegt ist und Du damit sowieso nicht fahren darfst.

  • Na ja vielleicht wäre das im Beamten Deutsch falsch! Aber Fakt ist, und darum geht es denke ich mal, das man im ersten Monat nach der Winter- bzw. Sommerpause mit abgelaufem Tüv fahren darf, wenn der Tüv in der Pause abgelaufen ist!

  • So wie die es beschrieben hat, war es doch ganz am Anfang, als die Saisonkennzeichen eingeführt wurden. Aber wie gesagt, erledigt sich alles von alleine, genau das ist ja der Vorteil eines Saisonkennzeichens, das die ganze Rennerei wegfällt !

  • Zitat

    Original von A.T.
    Na ja vielleicht wäre das im Beamten Deutsch falsch! Aber Fakt ist, und darum geht es denke ich mal, das man im ersten Monat nach der Winter- bzw. Sommerpause mit abgelaufem Tüv fahren darf, wenn der Tüv in der Pause abgelaufen ist!


    Recht hast Du, aber es geht hier nun mal um das Beamtendeutsch. Und wenn man es falsch anwendet, kann man Schwierigkeiten bekommen.


    Auch die Aussage, dass man im ersten Monat nach der Winter- bzw. Sommerpause mit abgelaufem Tüv fahren darf, wenn der Tüv in der Pause abgelaufen ist, ist auch nicht richtig.


    Du darfst den ersten Monat nicht rumfahren. Du darfst ohne Plakette lediglich eine Fahrt machen und die muß zum TÜV gehen. Am besten noch einen Termin beim TÜV machen, dass Ihr es im Falle eines Falles auch noch belegen könnt, dass Ihr nur auf dem Weg dorthin seit (WICHTIG!).


    Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr gerade da in eine Polizeikontrolle gerät ist zwar gering, denkt jedoch daran was passiert wenn Ihr einen Unfall habt und die Versicherung sich aufgrund einer nichtvorhandener Betriebserlaubniss (TÜV) weigert den Schaden zu übernehmen. Wenn Ihr es belegen könnt, dass Ihr auf dem Weg zum Tüv gewesen seit (dies ist nur durch einen Termin möglich), bekommt Ihr von jedem Gericht Recht zugesprochen. Ansonsten Kosten selber tragen.

  • Tommyboy sicher das das so stimmt wie du das da schreibst? Bin nämlich der meinung das es so stimmt wie ich das geschrieben habe... Hat mir mein Tüver so gesagt. Kann das aber nicht belegen. Wenn du natürlich ahnung davon hast nehme ich alles zurück! sonst müsste sich mal jemand schlau machen...

  • Es gab da eine Gesetzesänderung. Fürüher konntest Du den TÜV im Folgemonat nach Ablauf machen. Jetzt ist er noch im gleichen Monat wie er abläuft zu erledigen. Zwar achtet da keiner darauf und die Polizei würde vermutlich auch nichts machen sondern Dich nur darauf hinweisen. Im Falle eines Schadens könne es jedoch beschissen für Dich aussehen.


    Ich habe dies soweit in erinnerung, gebe aber kein 100% Garantie, dass es auch so stimmt. Ich habe momentan Urlaub, sobald ich aber wieder arbeiten bin, bekommt Ihr aktuelle Infos incl. gesetzlicher Begründung.

  • hi ich habe da auch mal ne frage zu den kennzeichen..



    wenn ich mir ein 03/10 kennzeichen besorge, und teilkaso und natürlich haftpflicht habe, ist der wagen dann von november an immer noch teilkasko versichert ?? oder steht der dann ohne kasko schutz da??


    und wie sieht das aus? der wagen darf in der winterzeit ja nicht an der straße stehen, darf er dan auf nem privat parkplatz stehen? wie ist das die gesetztes lage..


    johann

  • Also ich meine, er darf auf einem Parkplatz stehen, ist ja schließlich Privat, Straße hingegen wäre ja öffentlich.


    Über Teilkasko hatten wir auch schon irgendwann mal das Thema, weiß aber nich mehr genau wo...
    Aber da du ja keine Teilkasko zahlst, weil du ja nur bis Ende Okt. zahlst ist das Fzg. auch nicht teilkasko versichert.


    Glaube aber in erinnerung zu haben, das er über die Hausrat oder die Gebäudeversicherung mit abgesichert ist..


    Glaube es, weiß es nicht 100%...

  • Bei "normalen" kennzeichen gibt es die sogenannte "Ruheversicherung" d.h. das die Kaskoversicherung noch einen gewissen Zeitraum ohne Beitragszahlung gültig ist...


    EDIT:
    auf einen privaten Parklatz oder Grundstück darf dein Auto ohne Anmeldung stehen wie es Dir passt... - nur eben an der Strasse -also öffentlich darf er nicht stehen-

    :rolleyes: nun denn...
    :)) Bis denn...
    :-r Swen

    Einmal editiert, zuletzt von Schweißmeister ()

  • Wie sj schon sagte is von Kreis zu Kreis unterschiedlich.


    Bei uns ist es so, das deine alte Nummer bleibt, und wenn du möchtest kannst Du eine andere haben, was aber 10€ Ummeldung kostet und wenn du dir eine aussuchen willst, nochmal Wunschkennzeichenzuschlag.

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