Golf bei EBAY - und nu?

  • die forderungen sollte man lieber dein anwalt stellen, der kennt sich mit sowas sicher besser aus was möglich ist und was nicht.


    wenn der anwalt immer noch anderer meinung ist, dann solltest du dir mal schleunigst einen besorgen der von seinem geschäft ahnung hat ;)

  • Ich denke mal der hat eben all diese Aussagen gemacht, weil der immer noch nicht glaubt das du wegen dem Auto über den Anwalt gehst, der denkt bestimmt du blöffst(schreibt man das so :D )


    Aber jetzt würde ich es ihm erst Recht zeigen und meinen Anwalt loshetzen ... das Auto dürftest du sicher haben ! :wink

  • Ok, vorher hab ich mir noch so gedacht: besser nicht hinfahren, der stellt sich eh quer. Aber sich auch noch über dich lustig zu machen und sich über das Gesetzt zu stellen - SCHLUSS MIT LUSTIG! Schnapp dir nen guten Anwalt und reiss ihm den Allerwertesten auf! Mir gings mal so ähnlich, da ging es um eine zugesicherte Eigenschaft die das Gerät nicht hatte. Der Verkäufer gab mir dreist zu, das ich ihm Recht wäre, er aber TROTZDEM :-r den Kauf nicht rückgängig macht. Ein Brief vom Anwalt und auf einmal tat er so, als ob er nie was lieber getan hätte als mir das Geld zurück zu geben :D

  • Zitat

    nur jetzt gehts los mit der rechtlichen sache: auf was soll ich klagen? gibts sowas wie herausgabe? oder schadensersatz? schadensersatz is ja nur wenn ein schaden aufgetreten ist -aber bis auf sinnlos benzingeld und kosten für kurzkennzeichen ist ja nichts passiert......


    "ENTGANGENER GEWINN" heißt das im juristen-deutsch. :zwinker:
    Wenn du nachweisen kannst, daß du das Auto mit den angegebenen Eigenschaften ordnungsgemäß gekauft hast-
    es dir aber nicht übergeben wurde, kannst du auf die Summe klagen die du selbst später mit dem Verkauf des Autos hättest erzielen können. Völlig egal, ob du das Áuto nur zum Weiterverkaufen ertanden hast.
    Die Höhe ist natürlich schwer nach zu weisen :rolleyes:

  • und jenau datt will ick nich, aus besagten gründen.


    ich will dieses auto in dem zustand....wenn ich erst was nachweisen muß oder selbst was auslegen soll, dann bringt das doch nichts. ich will das teil auch nich weiterverkaufe, ich will es selbst nutzen (besser gesagt nutzen lassen von mammi)


    wie ist das denn bei den anderen fällen gewesen? wurden da auch die autos übergeben oder nur geldsummen? ich mein, ich bin ja nich der erste, der ein auto da ersteigert und es nich bekommt...

  • Also nochmal kurz zur rechtlichen Seite:


    Du hast ja einen Kaufvertrag nach §433 BGB mit ihm geschlossen. Danach hat der Verkaufer die Pflicht, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.


    Da die Übergabe noch nicht vollzogen ist, bist du de facto auch noch nicht der Eigentümer des Autos geworden und hast kein Recht, auf Herausgabe der Sache nach §985 BGB (der Eigentümer kann vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlagen) zu klagen. Also auch Vorsicht mit Inbesitznahme des Fahrzeugs ohne vorherige Erwirkung eines gerichtlichen Titels !


    Du hast aber sehr wohl das Recht, Deinen Anspruch aus dem §433 BGB geltend zu machen. M.E. ist dies also die Grundlage für Deine "Klageschrift". Nach Abschluss des Verfahrens erhälst Du einen Titel, der Dich als Eigentümer berechtigt, die Sache herauszuverlagen - dies geschieht in Deutschland allerdings durch einen Gerichtsvollzieher und nicht etwa durch den Eigentümer... Also immer noch Vorsicht mit Inbesitznahme :)


    M.E. ganz schön viel Aufwand in dieser Sache. Vielleicht solltest Du es mit einer "Anzeige" bei ebay belassen und einfach akzeptieren, dass es auch unfaire Geschäftspartner gibt...


    Greetings,


    BrudaSven

    Frauen fahren besser - mit dem Bus...';)'

    Einmal editiert, zuletzt von BrudaSven ()

  • klingt vielleicht bissel Blöde aber :
    wie wäre es mit AUTO-Bild *g*
    Die haben Macht sag' ich Dir
    Alles was Du hast zusammensuchen und hinschicken,
    das ist denen bestimmt ein Bericht wert.
    Ansonsten würde ich darauf verzichten und das Teil
    vergessen.

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