Autokauf mit einem Defekt, wer Bezahlt reparatur?

  • Folgender Fall meiner Eltern:


    Im August 2008 kauften sie sich bei einem Renaulthändler einen gebrauchten Audi A4 Avant BJ 2003, 1,9 TDi 131PS Multitronic mit viel Ausstattung.
    Ein KFZ-Mechaniker Kumpel meinte, dass sie bitte eine Zusatzgarantie für eventuelle defekte mit abschließen sollen, da man ein wenig mehr Sicherheit hat.



    Das Auto hat keine Macken gemacht, bis es kälter wurde und wir mal die Standheizung ausprobieren wollten :wink



    Der Wagen stand nach 2 Minuten im Qualm, das Fußgänger auf der anderen Straßenseite stehen blieben und entsetzt schauten. Also nicht nur ein bisschen Qualm. Sondern richtig viel.


    Ich persöntlich dachte, dass die Karre abfackelt und stand schon Startbereit und ging zum Auto, war aber nix.


    Ab diesem wunderschönen Tag (lol) Qualmt die Hütte, immer genau solange bis die Kühlwassertemperatur 90°C erreicht. Wenn man an der Climatronic auf ECO schaltet, hörts auf. Das ist normal,weil dann wird der Zuheizer deaktiviert.
    Ansonsten hat man an jeder Ampel doofe Blicke usw...das ist echt nervig...und das schlimmste ist: Es zieht in die Lüftung rein (Geruch und zuletzt jetzt auch Qualm) dann kam auf jedenfall der Moment:..das Auto muss in die Werkstatt!!!


    Mein Dad meinte "Ich fahr gleich zu Audi bevor sich die Renaultleute dran vergreifen" ich sagte "Fahr erst zu Renault und frag nach".


    Und das war auch gut so: Renault sagte er hätte vorher fragen müssen und sie kümmern sich selber um den Wagen. Die abgeschlossene CarGarantie übernimmt den Betrag aber auf garkeinen Fall. Gehört nicht mit zum Deckungsumfang??? :?:


    So und jetzt meine Frage:


    Müssen wir für den Dreck noch bezahlen??? Meiner Meinung nach habe ich 1 Jahr Funktiongarantie auf den Wagen, auch ohne die CarGarantie!!! Die CarGarantie ist für Motor/Getriebeschäden suw



    Hat jemand rechtlich irgendwas??? Denn ich will das am Mittwoch mal klären gehen :motz :motz :motz...sofern ich was habe!!! Wenn jetzt alle sagen "da kann man nix machen", dann brauch ich da nicht hinfahren

  • Zur "Car-Guarantie" muss es eine ABG geben, die solltest du studieren! Diese umfasst meist nämlich nur Teile die keinem Verschleiß und weiterhin keiner Sonderausstattung unterliegen. Das gibts aber in x Variationen, deswegen LESEN. Wenn Ihr keine ausgedruckten AGB´s zu der Police bekommen habt, hingehen mit dem Verkäufer persöhnlich sprechen. Dabei nicht gleich den Affen raushängen lassen sondern sachlich das Problem und den Zeitpunkt des ersten Auftretens schildern. Wenn er arg dumm kommt von wegen "Ihr habt die Schüssel gekauft, jetzt habt ihr den Salat" kann man immer noch andere Saiten aufziehen. :zwinker:

  • Der Händler muss in den ersten 6 Monaten beweisen das die Heizung bei Übergabe funktioniert hat, danach der Käufer. Nennt sich Beweislastumkehr. Kann der Händler dies nicht beweisen und im Kaufvertrag steht nicht drin das die Heizung defekt ist muss der Händler sich drum kümmern!



    § 476 BGB:


    Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


    Lange Rede kurzer Sinn, gebt dem Händler auf jeden Fall Chance zur Nachbesserung, sonst zieht ihr den Kürzeren. Weigert er sich, dann lasst euch das schriftlich geben und geht direkt zu Audi. Der Käuferschutz ist knallhart, da kann man bei so ner Geschicht eigentlich gar nicht verlieren wenn man nicht nen Fehler macht.

  • Also das eine standheizun qualmt ist normal. Hat jeder lkw. Die eine mal mehr die eine was weniger.. einfach mal öfters laufen lassen.. Mit der zeit müsste sich der qualm legen.. Aber nicht ganz.


    Könnte daran liegen das die ewig nicht benutzt worden ist

  • Falsch :) Die vom A4 qualmt dann wie eine Nebelmaschine, und die Reperatur ist alles andere als billig. Ich habe solch eine selbst schon mal instandgesetzt, wo ich noch im Audi-Autohaus war. Alleine die Teile waren ein Vermögen, komplette Heizgeräte sind mittlerweile entfallen, d.h. du kannst alles zerlegen und mit viel teueren Einzelteilen das puzzlen anfangen.


    :zwinker: Viel Spass dabei, die Front vom Fahrzeug muss, wenn es der selbe ist,welchen ich repariert hatte, auch herunter und der Schlossträger in Servicestellung...

    MfG Sven



    :love: Audi A6 Avant Quattro /Passat 3B TDI :zwinker:


    :motz Wer kennt das Gesetz der Schwergängigkeit....??? :lol

  • Eine Nebelmaschine ist noch untertrieben!



    Ich danke eucht für eure Hilfe, ich werde es so weiterleiten.
    Der Autohändler KÖNNTE den Fall garnicht nachweisen, da der Wagen bei sommerlichen Temperaturen gekauft wurde und da der Zuheizer garnicht anspringt.


    Und als es kalt wurde, ging auch das "gequalme" los.

  • Wann wurde der Wagen gekauft?



    Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller/Verkäufer.
    Gesetzlich ist die gewährleistung.

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  • Mach mal nen Foto.

  • Oh, blind.


    Na also, dann liegt das Problem beim Händler. Wichtig wäre nur dass das schriftlich festgehalten wird, mit Datum.

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