14 Tage Rückgaberecht - Probleme und Fragen

  • Zitat

    § 355 BGB - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen


    1. Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


    Wurde nichts anderes vereinbart, dann hast du ein 14tägiges Rückgaberrecht ohne Angabe von Gründen!


    Zitat

    § 356 BGB - Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
    Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.

  • Zitat

    "Viel Spaß beim Bieten wünscht Ihr Multimedia-Schnäppchen Team!


    PS: Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate beim jeweiligen Hersteller. Alle Angaben und Verfügbarkeitsmengen sind selbstverständlich ohne Gewähr. Wir sind aber stehts bemüht, alle Bestellungen in den angegebenen Zeiträumen zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden auszuführen. Unser Bewertungsprofil und die Mitgliedschaft im Ebay-Powerseller-Programm "Gold" geben Ihnen die Garantie für einen reibungslosen Transaktionsablauf! Alle potentiellen Kunden erklären sich mit der Abgabe eines Gebotes bzw. einer verbindlichen Bestellung per Sofort-Kauf automatisch damit einverstanden, dass für unser gesamtes Kaufangebot ausschließlich das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht gem. § 312 c BGB gilt! Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Problemen immer per e-mail an unser kompetentes Fachpersonal unter info@multimedia-schnaeppchen.de, damit Ihnen umgehend und schnellstmöglich (meist innerhalb weniger Minuten/Stunden) geholfen werden kann. Genauere Informationen zu unserem Unternehmen, , zur AGB, sowie zum Widerrufsrecht, etc. finden Sie auf unserer "mich"-Seite bei Ebay! Diese Informationen sind Bestandteil des Kaufvertrages und daher VOR dem Gebot bzw. Kauf unbedingt durchzulesen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. "


    Wir haben ja schon gesagt das wir zurückgeben wollen wegen Akku, von daher ist die 14 Tage Frist nicht mehr relevant weil wurde ja "angemeldet" oder nicht?


    Um nochmal Akku zu verdeutlichen 30 % voll noch 17 Mintuten, läuft Internetexplorer und Trillian.


    Edit: Hier mal ein Screenshot vom Akku



    SDI

  • Ich muss dir ehrlich sagen: vorher schlecht informiert über das Notebook! Es ist natürlich ärgerlich aber vllt. gibt es ja einen "Gratis-Akku" vom Verkäufer.
    Es ist aber auch verständlich das der Verkäufer sich etwas quer stellt ... kein Fehler, Gerät nicht defekt etc. Er kann natürlich kulant sein und das Gerät zurücknehmen ... abzgl. "Benutzungsgebühren" was legitim wäre. Denn Akku wurde mehrmals geladen, Software vllt. registriert & Benutzungsspuren.

  • nein denn selbst für den kleinen Akku ist die Laufzeit zu kurz. Nur hat er mit seinem "2 Stunden" Statement in der Auktion dne großen Akku sugerriert den es für das Modell gibt.


    Software wurde keine Registriert, Versandkosten muss er übernehmen, Abschläge ist nicht,der wie aus dem Ei.


    Ich mein was würdest du sagen wenn du nen 300 PS Wagen kaufst mit laut Anzeige 55 Liter Tank bei 20 Liter verbrauch, kaufst den Wagen und dann is nur nen 25 Liter tank drin....


    Er hat einfach was anderes gelifert als ausgeschrieben



    SDi

  • naja und in seinem angebot steht alle angaben ohne gewähr... weis zwar nicht wie das juristisch aussieht, aber ich würd nach einem anderen akku fragen und gut... wenn er das nicht macht kannst du maximal klagen, ob das was bringt...

  • @SDI: Da du dich ja schon drauf festgefahren hast, pack das Ding ein und schick zurück ... und hoffe auf Kulanz. Da du Rechtsschutz hast, sprich schon mal mit'nem Rechtsanwalt. Am Besten ist, du zeigst dem vorher den Rechner und packst den vor seinen Augen ein (als Zeugen).


  • Das hat nicht irgendwer gesagt, sondern ein Richter. Das genau Urteil hab ich aber momentan nicht zur Hand.

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