Arbeiten trotz gelbem Schein?

  • Tach zusammen!


    Bin heute wegen Magenbeschwerden (Durchfall und so...) krank geschrieben worden, und für morgen gleich mit.


    Glaube aber nich dass ich das morgen immernoch hab, deutet nichts auf Magengrippe hin...


    Kann ich dann arbeiten gehen ohne meinen Versicherungsschutz zu verlieren?

  • Du ne muss dich enttäuschen! Wärend du krank geschrieben bist hast du keinen Schutz bei Arbeitsunfällen! Sprich die BG ist dann ja für dich zuständig und die machen dann blöd weil du ja eh " nicht fit warst" und eigentlich garnet dort sein dürftest!

  • mmh dem muss ich aber widersprechen Eddie!


    Der Arbeitgeber kann zwar einwilligen, aber rechtens ist es dadurch nicht!! Hatte diesen Fall erst beruflich, daher weiß ich es zu 100%!


    VW Golf 2 VR6, mit Bügel, Bi-Xenon, Klima, Tempomat, beigem Recaro Leder, 17" LeMans, Happich Ausstellfenster, Heckscheibe ohne Heizdrähte, Golf 3 Brett, usw...


    Audi RS5,


    VW Golf 2 Edition One, 2x Audi A4 B5, usw.


    www.zinno.de

  • Da ich bei ´ner Kranknekasse arbeite, kann ich dazu nur sagen, dass Eddie recht hat.


    Der Arzt legt ein voraussichtliches AU-Ende fest. Ob dies der Tat entspricht oder nicht, kann und muss der Arbeitnehmer letztendlich selbst entscheiden. Hilfreich ist natürlich die Bescheinigung abändern zu lassen.


    Der Versicheurngsschutz in der Unfallversciherung bleibt selbstverständlich erhalten.

  • Was ist denn wenn ich nicht arbeiten gehe, aber am gleichen Tag mich beim Sport verletze, beim Fußball oder so?


    Dann wird der Betrieb natürlich recht sauer sein, aber hat das irgendwelche rechtlichen Folgen?

  • mmh... Wie gesagt, aus gegebenem Anlass bei uns an der Arbeit haben wir einen Firmenkundenberater einer Krankenkasse (die ich jetzt nicht beim Namen nenne) dazu befragt, und der sagte es sei nicht zulässig, müsse die Krankmeldung vom Arzt "Rückgängig" machen lassen, bzw halt zurück datieren lassen...!? :?:


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  • Es ist halt so das du Privat über deine Krankenkasse versichert bist und auf der Arbeit über die BG. und sollte wärend einer Gelbenscheins en Arbeitsunfall geschehen muss die BG NICHT dafür haften! Sprich Renten, Reha, Ausfall, usw. Im schlimmstenfall bleibst du darauf sitzen!

  • Zitat

    Original von dick289
    Was ist denn wenn ich nicht arbeiten gehe, aber am gleichen Tag mich beim Sport verletze, beim Fußball oder so?


    Dann wird der Betrieb natürlich recht sauer sein, aber hat das irgendwelche rechtlichen Folgen?


    Du meinst Du bist krankgeschrieben und verletzt Dich beim Sport?
    Tja, das nennt man "blau machen".
    Da ist der Betrieb nicht recht sauer...dann bist Du fällig!
    Könnte sogar einen Grund für ne fristlose Kündigung sein.

  • Diese Aussage, dass man nicht versichert sei, ist ein reines Märchen.


    Zinno2


    Ich weiß ja nicht von welcher Kasse der Typ ist, nur leider weiß ich, dass gerade Außendienstler vom Leistungsrecht meist keinen Blassen haben. Deren Aufgabe ist es ja auch vorrangig Kundenaquise zu betreiben.


    Wenn Du Dich während der AU beim Sport verletzt, muss das nicht unbedingt Konsequenzen haben. Du bist verpflichtet während der AU nichts zu tun, was die Erkrankung verschlimmert bzw. deren Heilungsverlauf verzögert.


    Wenn man nun zum Beispiel eine Schuppenflechte hat und sich dann halt beim Sport eine VErletzung zuzieht, hat dies keinerlei Konsequenzen. Ich hoffe es ist klar geworden. Der Einzelfall ist halt entscheidend

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