Mein 2er - 2004 ..und das überraschende Ende :(

  • Jo. Also wenn ein neutraler Zeuge gesehen hat, dass Du schon kurz dort gestanden hast und der andere zu schnell war, bekommst Du max. 1/3 von Deinem Schaden wieder. Wenn er nachweislich grob gegen die vorgeschriebene Geschwindkeit verstoßen hat, könnte es auch zu einer sogenannten Haftungsteilung kommen. Dafür müsste man aber mehr wissen, als die spärlichen Angaben hier (die auch nur von einem der Beteiligten kommen).


    Die Freundin als Zeugin würde vor Gericht zwar berücksichtigt werden, allerdings nicht in dem Maße wie eine neutrale Aussage, da Sie ein bestimmtes wirtschaftliches Interesse an der Begleichung Deines Schadens hat.


    Berichte mal weiter, wie die Regulierung verlaufen ist....

  • Wie siehts denn aus? Hat die Polizei irgendwelche Bremsspuren gemessen? Reifenspuren von deinem Wagen? Wo sind die Zeugen denn hin? Normalerweise sind diese Gaffer doch ganz wild auf sowas. Und eine reine Vorfahrtsverletzung ist's glaub ich auch nicht, weil der Typ eigentlich Zeit gehabt hat, zum Bremsen, oder?
    Berichte mal weiter.

  • Zitat

    Original von seppel
    Rein theoretisch ja...hätte er die erlaubten 50 drauf gehabt bestimmt. Aber so schnell wie der war...meiner Meinung nach ist der mir mit 50 rein... :tock:


    Gruß Seppel


    Also das kann ich dir so sagen, das der Aufprall mit deutlich weniger als 50 war. Wenn ein 3er Golf mit 50 in nen 2er knallt, sieht das anders aus und Deiner Freundin wäre was passiert!

  • Zitat

    Original von haviii


    Also das kann ich dir so sagen, das der Aufprall mit deutlich weniger als 50 war. Wenn ein 3er Golf mit 50 in nen 2er knallt, sieht das anders aus und Deiner Freundin wäre was passiert!


    also das würde ich so nicht behaupten... 30-40km/h waren es schätzungsweise sicher, wenn man sich die crash-test ansieht was bei ca. 50km/h passiert, das kommt schon so ungefähr hin und wenn der g3 fahrer freie sicht auf denn g2 hatte konnte er sicherlich noch ordentlich bremsen oder vielleicht auch noch ausweichen. also schätze schon das er zu schnell war. aber wenn der g2 fahrer auf der straße stand hat er auch sicherlich eine teilschuld denn man darf denn verkehr ja nicht behindern und muss warten bis freie fahrt gegeben ist, noch dazu das die auf der hauptstraße vorrang haben ausser es ist durch eine Lichtanlage oder einem Verkehrschild anders geregelt.


    also der in der nebenstraße hat nachrang gegenüber einem auf der hauptstraße kommenden sofern es anders geregelt ist.


    fazit: um eine teilschuld wirst du leider nicht herumkommen, aber sei froh das euch nichts passiert ist, das is das wichtigste

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