Mietfrage-Parkplatz

  • Bin heute mit meinen Vermieter etwas in die Haare gekommen.


    Ich habe zur Wohnung bei uns einen festen Stellplatz.
    Jenen ich dato mit einen Abgemeldeten (Saisonbedingt 03-10) Auto besetze, und mein Wintergolfi ganz normal auf Öffentlichen Parkplätze paar meter weiter abstelle.


    Nun meinte mein Vermieter, ich solle meinen alten hobel Entsorgen lassen, da er sonst das Ordnungsamt von der Stadt einschalten will, da es nicht rechtens ist, und wie "Alltmüll" Entsorgung geahndet wird.


    Wer hat nun recht?

  • wo befindet sich der platz? auf öffentlichem ode rprivaten gelände?


    wenns privat ist darf er dort stehen. wenn öffentlich darf er es nicht. (zB darf er nicht direkt an der strasse stehen)


    hat er saison kennzeichen oder garkeine mit plakete?

  • Soetwas kenn ich von meinem Arbeitskollegen.
    Der hatte seinen PKW mit Saisonkennzeichen und gültigem TÜV auf Tiefgaragenstelplatz (nur zugänglich für Mieter/Eigentümer des Hauses) abgestellt.
    Gab auch Ärger mit dem Hausmeister.Dann war mein Arbeitskollege beim Anwalt und hat nachgefragt.Im Grunde darf er da stehen!!!
    Nur das Problem ist wenn aus einem dummen Zufall das Auto anfängt zu brennen und dann das Ganze Haus und usw. abbrennt wer zahlt das dann,das auto ist ja nicht versichert.
    Genauso wenn das Auto auf einmal anfangen würde ÖL zu verlieren,das ins Grundwasser Läuft usw...
    Es gäbe viele Möglichkeiten was passieren könnte und wo zu vielen Riesen Probleme geben würde wo später keiner für aufkommen möchte.

  • genau darum eght es doch, das ist wie als wenn der wagen abgemeldet ist in der zeit wo die saison nicht gilt und damit darf er da nicht stehen falls es keine absperrung etc gibt. nur n einfaches schilt wie privatparkplatz etc gilt da nicht. das fahrzeug muss im nicht öffentlich verkehrsraum stehen.

  • Zitat

    Original von eSmoka
    hat nen saisons fahrzeug nicht automatisch ne ruhe versicherung in der "nicht fahr zeit" ?


    richtig aber soweit ich weiß gilt das nur für die fahrzeugteilversicherung(also tk) und das fahrzeug darf während dieser zeit eben nicht im öffentlichen verkehrsraum stehen.

  • Zitat

    Original von eSmoka
    fraglich ist was öffentlicher verkehrsraum ist.


    zB unser hof ist das nicht und da ist kein tor oder irgendwas..


    dann benutz google und such nach der definition für öffentlicher verkehrsraum, bin da jetzt zu faul für das hier zu schreiben.


    wobei das mit dem övr mal außen vor bzw die agnze sache anders ausgedrückt: das fahrzeug muss sich in der zeit, in der es nicht zugelassen ist in einem Einstellraumes oder auf einem umfriedeten Abstellplatzes befinden. und dazu zählt nicht der parkplatz vorm mietshaus, wie das nu bei ner privaten garagenauffahrt ausschaut weiß ich nicht so genau, denke aber mal ähnlich. also der wagen hat normalerweise auf nem privatgrundstück(dem eigenen) oder in ner garage zu stehen und nirgendwo anders.


    und eine garagenauffahrt ist kein öffentlicher verkehrsraum; oder findet da ein allgemeiner verkehr statt?! :zwinker:

  • Werd ihn lieber mal woanders hinstellen.


    Überlege nun aber das ich ihn normal ohne saison Anmelde, das ich solchen Ärger vermeiden kann. Und bis jetz hat es nur einmal ein wenig geschneid, und somit hätte man ihn beruhigt fahren können.

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