Knöllchen über 30€ bekommen! zurecht oder unrecht? BILDER inside!!!

  • Hi Leute...
    ich habe mal ne kleine frage...
    am 23.07. hatte ich nen kleinen Zettel an der Scheibe wo so was draufstand wie "sie werden von uns hören".
    nunja...
    der platz an dem ich das Knöllchen bekommen habe ist direkt meine Arbeitsstelle und ich stand lange da. (tut aber nichts zur Sache)
    also... zum vereinfachen erstmal das Foto... ich hab noch mehr gemacht aber das ist das aussagekräftigste.




    Bilder sind nicht von dem Zeitpunkt als ich dort stand, sondern von vor ein paar tagen...
    zu dem Zeitpunkt als ich dort stand, stand halb über den weißen streifen noch ein anderes Auto, und ich habe mich noch davor gestellt, habe aber darauf geachtet das man aus der ausfahrt gegenüber noch rausfahren kann...


    was noch zu sagen ist... es ist eine einbahnstr. und es sind dort diese weißen streifen, aber es hängen keine Schilder da dass man nur innerhalb gekennzeichneten flächen parken darf oder so etwas...
    und an der ein/ausfahrt hängt auch kein Schild wo auf irgendetwas hingewiesen wird...


    jetzt zur Anschuldigung (im Brief steht geschrieben):
    sie parkten länger als 3std auf einer schmalen Fahrbahn gegenüber einer grundstücksein- bzw. -ausfahrt und behinderten +) dadurch andere.
    +) mitten in ein/ausfahrt


    nunja, jetzt will die Stadt Overath 30€ Verwarnungsgeld von mir...
    wenn ich mir der schuld bewusst wäre würde ich sie ohne Zweifel zahlen...
    aber in diesem fall bin ich nicht bereit dazu...



    jetzt wollte ich mal von euch wissen was ihr dazu sagt?
    ich bin doch im recht oder nicht?



    mfg. René

  • jversteh ich eigentlich nciht ganz...
    denn man konnte noch LOCKER aus der ausfahrt rausfahren...
    sogar mit nem langen kombi hätte das noch geklappt...
    naja.. ich werd trotzdem mal einspruch einlegen... mal sehen was dann passiert...


    mfg.René

  • war der zettel an der scheibe von der stadt oder von dem nachbarn? gibt es bilder als beweis oder nur die aussage des grundstücksbesitzers?


    in welchem paragraphen der stvo steht den da sman gegenüber grundstücksausfahrten nicht parken darf?
    ich seh sowas ständig und da hat kein einziger probleme mit..

  • Zitat

    Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ist das Parken auf schmalen Fahrbahnen gegenüber von Grundstücksein und -ausfahrten unzulässig.


    Zitat

    von einer schmalen Fahrbahn im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO sei dann auszugehen, wenn ein Fahrzeug nicht ohne schwieriges Rangieren ein- oder ausfahren könne, wenn es also bei der Ausnutzung des nutzbaren Verkehrsraums mehr als nur mäßig rangieren müsse.


    http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/oerecht/overwg/4538


    Also ich würde die Straße jetzt auch nicht als "schmal" bezeichnen ? :tock:
    Aber es geht hier wohl auch nicht um die Ausfahrt, sondern um den Parkplatz davor?

    Audi 100 Typ44 2,3E mit LPG (BRC Just Venturi)


    Audi Coupé 2,3E mit LPG (Autronic AL-800 Venturi)

    2 Mal editiert, zuletzt von Beme ()

  • der zettel war von der stadt...
    ich weiss garnicht ob es von ihm kam.. in der gegend laufen oft politessen rum.. alos könnte es
    1. sein das der grundstückbeitzer sich beschwert hat...
    oder
    2. die politesse zufällig da vorbeigekommen ist


    aber wie gesagt...
    ich habe EXTRA darauf geachtet das derjenige der da rein möchte das noch ohne weiteres kann...


    mfg


    EDIT: das beste daran ist ja noch das es nichtmal ne normalbreite ausfahrt sondern eine die locker für 2 autos reicht ist...


    DocPolo: IMMER? egal wie breit?

  • Zitat

    Original von suckerkiller


    1. sein das der grundstückbeitzer sich beschwert hat...
    oder
    ?


    Worauf du einen lassen kannst. Da wohnen bestimmt alte senile Rentner die sich schon dadurch belästigt fühlen wenn Du da anhältst und in den Busch pinkelst... Die dich dann anzeigen weit die sich Genötigt/bedroht fühlen.... Hab mal von sowas gehört...... :-r :-r :-r Nur noch vollidioten die keinen plan von garnix haben und nichtmal mim Fahrrad umme ecke kommen wenn da nen Mofa stehen würde.. Kann deine aufregung verstehn..... :motz :motz :motz :motz Mann regt mnich das jetzt auf...... :motz :motz :motz :motz

  • würde gegen an gehen, da wenn dort kein Halteverbotsschild stand die dir doch garnichts können. auf dem Foto sieht man doch das Dort genug Platz ist, wenn du genau dort vor stehen würdest wäre es berechtigt aber so. Schreib einfach einen Brief und drohe mit einem Anwalt wenn du Rechtsschutzversichert bist, dann hat sich das meist schon erledigt.

  • Zitat

    Original von Walhalla
    würde gegen an gehen, da wenn dort kein Halteverbotsschild stand die dir doch garnichts können.



    Vielleicht liest Du nochmal, was Beme gepostet hat. Das ist §12 Abs. 3 Satz 3 der StVO. Da muss kein Verbotsschild stehen. In der aktuellen Rechtsprechung gelten Einbahnstraßen als schmale Straßen, ebenso ist auch die Restfahrbahnbreite von 3m zu beachten und letztendlich muss es für den Grundstückseigner möglich sein, auch mit etwas größeren als einem Smart in sein Grundstück zu kommen. Passend für einen Transporter sieht die Stelle dort nicht aus.

  • da steht aber auch in den paragraphen, das ein übermäßiges rangieren unzumutbar ist. sprich ein oder zwei züge stellen noch keinen hindernissgrund dar und scheinbar kommt man ja aus der ausfahrt selbst ohne rangieren raus. folglich ist es keine schmale straße und somit greifen die genannten paragraphen nicht und er kann davor parken.

  • Zitat

    Original von user537



    Vielleicht liest Du nochmal, was Beme gepostet hat. Das ist §12 Abs. 3 Satz 3 der StVO. Da muss kein Verbotsschild stehen. In der aktuellen Rechtsprechung gelten Einbahnstraßen als schmale Straßen, ebenso ist auch die Restfahrbahnbreite von 3m zu beachten und letztendlich muss es für den Grundstückseigner möglich sein, auch mit etwas größeren als einem Smart in sein Grundstück zu kommen. Passend für einen Transporter sieht die Stelle dort nicht aus.


    aber wie ich bereits geschrieben hab...
    man wäre mit einem kombi locker rausgekommen...
    die einfahrt ist relativ lang nach unten und man kann allei schon in der einfahrt so fahren das man dann quasi quer rausfahren kann und nicht rangieren muss...
    ich bin heute nochmal da, werde ggf mal ausmessen oder so...


    hier nochmal ein bild, so wie es IN ETWA war...




    mfg.

  • Nach diesem Bild würde ich sagen Du musst zurecht zahlen. Wenn er von "links" kommt, kann er wegen Deinem Wagen nicht nach rechts ausscheren um dann links in die Einfahrt rein zu kommen. Das Bild kann perspektivisch täuschen (die anderen sahen alle verdammt breit aus), aber nach diesem Bild würde ich sagen zurecht verwarnt.

  • Würde hier crazyiven zustimmen. Auf diesem Bild sieht es so aus als ob Du direkt davor stehst.
    Wenn in den §§ steht, dass das Parken vor/gegenüber einer Ein-/Ausfahrt verboten ist, spielt es wohl keine Rolle, wie breit diese ist. Oder steht da auch etwas davon in den §§?!
    Ob man da jetzt (Deiner Meinung) mit einem Kombi rauskommt oder nicht ist völlig unerheblich!
    Bspl.: Kommt man auch mit einem Kombi mit Anhänger rein, wenn DU davor stehst?

  • Wenn ich nach Deinem zweiten Bild gehe, wird es mit 3 Metern Restfahrbahnbreite aber ziemlich knapp. Niemand will Dir hier vorschreiben, wie Du jetzt handeln sollst, aber angesichts der Tatsache, dass Du verglichen mit anderen Urteilen kaum Chancen hast, würde ich es wegen 30 Euro nicht darauf ankommen lassen. Du als Verkehrsteilnehmer kannst nicht einfach davon ausgehen, das die anderen nur einen Kombi fahren oder sonst irgendwie zurechtkommen werden. Du stehst da falsch, fertig. Da ist es auch unerheblich, ob das Grundstück alten gelangweilten Leuten gehört oder nicht. Vielleicht hast Du in der Zeit, in der Du dort standest wirklich jemanden behindert...

  • Ich würd auch sagen mit Recht verwarnt worden, aber die 3m Restfahrbahnbreite müsste doch eingehalten sein.
    Die anderen Autos stehen ja auch alle so (aber ja nicht vor der Einfahrt), da ist ja der selbe Abstand vom parkenden Auto bis zum bordstein.

  • Also da würde ich auch mal sagen, das da nichts zu machen ist. Du standest ja genau vor der Einfahrt. Und jemand, der sich schon ein Schild an die Straße hängt, wartet doch nur auf sowas.


    Also ich hätte mich da egal ob erlaubt oder nicht, eh nicht hingestellt. Da kann man ja schon davon ausgehen, das da einer reinsemmelt.


    Zahl den Mist und parke das nächste mal wo anders. Es hätte ja auch ein Kleintransporter sein könenn etc, der da rein und raus will. Und auch der weiße Strich auf der Sträße bedeutet sicher bis dahin und nicht weiter.

    Gruß
    ThomasK

    Caddy 2K im Dauereinsatz / Corrado 16V im Winterschlaf / Golf II GT im Einsatz / Golf 2 Fire&Ice im Komplettaufbau zum G60 (es gibt ihn noch)

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