Garantiefrage Gebrauchtwagen...

  • hallo,
    ich habe mal ne frage
    undzwar hat sich meine mutter vor ca 3 monaten nen gebrauchten corsa gekauft der ohne instandsetzung war...
    und jetzt vor 3 tagen hat der wagen angefangen zu qualmen...
    meine mutter hat den wagen dann in das autohaus gebracht wo sie ihn egekauft hat und gesagt sie sollen danach sehen...
    dabei ist herausgekommen das die zylinderkopfdichtung hinüber ist...
    jetzt sagen sie raperatur für min. 400€ (falls nicht noch was anderes dabei rauskommt) oder wir nehmen den wagen für 700€ zurück (kaufpreis 1000€)


    jetzt wollte ich mal nachfragen wie es dabei mit der garantie aussieht, da der wagen ja nicht instandgesetzt wurde.
    wahrscheinlich 0 minuten und 0 sekunden, oder??


    wäre nett wenn ihr mir(meiner mutter) bei der frage mal ein wenig weiterhelfen könntet...
    vielen dank im vorraus, mfg. René

  • @ Royale & >jetta-fan<


    Das ist Quatsch!
    Autohändler, egal ob Vertragshändler oder freier Händler müssen immer mindestens 1 Jahr Sachmangelhaftung (Gewährleistung) gewähren, sofern sie an einen Privatkunden verkaufen.
    Vertragspartner: Autohändler / Privatperson - ältere Fahrzeuge werden ja auch gern "im Kundenauftrag" verkauft und da kann die Sachmangelhaftung dann ausgeschlossen werden. Vertragspartner: Privatperson / Privatperson - zumindest offiziell.


    Garantie ist was ganz anderes.


    @ suckerkiller


    Entscheidend ist was im Vertrag steht.
    Ich gehe mal davon aus, dass der Schaden an der Zylinderkopfdichtung für Deine Mutter überraschend kam und bei Kauf nicht bekannt war. Sollte dies der Fall sein, hat der Autohändler das Recht auf Nachbesserung. Innerhalb der ersten 6 Monate gehen die Gerichte davon aus, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorhanden war, es sei denn der Händler kann das Gegenteil beweisen (z.B. DEKRA Gutachten kurz vor Übergabe -> Beschaffenheitsvereinbarung).


    Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Verschleiss und Sachmangel.
    Aufgrund des Fahrzeugalters bzw. der hohen Laufleistung eines Fahrzeugs sind die Grenzen hier teilweise nicht genau definiert. I.d.R. entscheiden die Gerichte aber pro Privatperson, sofern der Händler sich wie gesagt nicht vertraglich abgesichert hat. Bei einem Kaufpreis von 1.000 Euro könnte aber auch argumentiert werden, dass mit Schäden (altersbedingt, erhöhte Laufleistung) gerechnet werden mußte.


    Um sicher und mit Nachdruck argumentieren zu können, würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen.


    PS: Was heißt bei Dir "der ohne instandsetzung war..." ?

  • Zitat

    Original von Hades
    @ Royale & >jetta-fan<


    Das ist Quatsch!
    Autohändler, egal ob Vertragshändler oder freier Händler müssen immer mindestens 1 Jahr Sachmangelhaftung (Gewährleistung) gewähren, sofern sie an einen Privatkunden verkaufen.
    Vertragspartner: Autohändler / Privatperson - ältere Fahrzeuge werden ja auch gern "im Kundenauftrag" verkauft und da kann die Sachmangelhaftung dann ausgeschlossen werden. Vertragspartner: Privatperson / Privatperson - zumindest offiziell.


    ?


    Das stimmt nicht ganz.


    Denn:
    Vermitteln Autohändler das Fahrzeug nur im Auftrag eines Kunden, brauchen sie für spätere auftretende Mängel nicht zu haften - anders, als wenn sie das Auto bei der Inzahlungnahme fest angekauft haben. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden (AZ VIII ZR 175/04) und damit den Verbraucherschutz vermindert.
    Ob der Händler in eigenem oder fremden Namen verkauft, dürfte in der Praxis oft schwierig erkennbar sein. So stand im vor dem BGH verhandelten Fall das Auto im Ausstellungsbereich des Händlers. Als der Käufer des Opel Astra Coupé eine ganze Reihe von Mängeln reklamierte und Nachbesserung forderte, winkte der Händler mit dem Hinweis auf den reinen Auftragsverkauf ab und setzte sich damit vor Gericht letztendlich durch. Auf die äußeren Bedingungen des Verkaufs kommt es laut BGH nicht an. Entscheiden ist der Vertrag. Und in dem hatte der Autohändler darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug für einen Dritten verkauft wird.

  • Zitat

    Original von >jetta-fan<


    Das stimmt nicht ganz.


    Denn:
    Vermitteln Autohändler das Fahrzeug nur im Auftrag eines Kunden, brauchen sie für spätere auftretende Mängel nicht zu haften - anders, als wenn sie das Auto bei der Inzahlungnahme fest angekauft haben. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden (AZ VIII ZR 175/04) und damit den Verbraucherschutz vermindert.
    Ob der Händler in eigenem oder fremden Namen verkauft, dürfte in der Praxis oft schwierig erkennbar sein. So stand im vor dem BGH verhandelten Fall das Auto im Ausstellungsbereich des Händlers. Als der Käufer des Opel Astra Coupé eine ganze Reihe von Mängeln reklamierte und Nachbesserung forderte, winkte der Händler mit dem Hinweis auf den reinen Auftragsverkauf ab und setzte sich damit vor Gericht letztendlich durch. Auf die äußeren Bedingungen des Verkaufs kommt es laut BGH nicht an. Entscheiden ist der Vertrag. Und in dem hatte der Autohändler darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug für einen Dritten verkauft wird.




    jetta fan kannst du eigentlich lesen?
    offensichtlich nicht :-r

  • Rumstänkern braucht man ja wohl nicht.
    Genauso blöd ist es, es als "quatsch" zu bezeichnen dass händler keine Sachmängelhaftung geben müssen- schon klar, aber haben es halt nur vereinfacht ausgedrückt.


    gab ja auch schon genug reportagen von gebrauchtwagenhändlern, die kaum noch alte autos unter 1000 € verkaufen, da sich die darauf zu gebende Sachmängelhaftung sich nicht lohnen würde da an alten möhren ja ständig was sein kann und die rep-kosten die einnahmen schnell übersteigen können... wenn die noch was stehen haben, verkaufen die händler die alten kisten als kundenauftrag, defekt oder dergleichen...


    zum thema: am besten in den kaufvertrag schauen oder rechtsschutz einschalten

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