Versicherungsfrage - SF Klasse und Versicherung "überschreiben"

  • Hi,


    2 Fragen:


    1. Um wie viele SF-Klassen steigt man den eigentlich nach einem Unfall?
    Oder ist das von Versicherung zu Versicherung verschieden? (Ist jetzt nur mal eine allgemeine Frage, weil es sich hier anbietet, Hauptaugenmerk liegt auf der 2ten Frage... :D)




    2. Ich habe seit ich 5 Jahren (also seit ich den Führerschein habe) meine Autos immer auf meinen Vater angemeldet und auch versichert. Mittlerweile SF-Klasse 7.
    Es gibt doch aber die Möglichkeit, quasi die Versicherung auf meinen Namen anzumelden, und in die Klasse eingestuft zu werden, die man in den 5 Jahren seit Beginn der Autofahr-Laufbahn von der ca. 250% Anfänger-SF-Klasse hätte runterfahren können.


    Wie muss man da verfahren? Ist das von Versicherung zu Versicherung verschieden? Wie muss das nachgewiesen werden?


    Gibts dabei was zu beachten?



    Oder gibt es evtl. eine Möglichkeit die Versicherung zu überschreiben, also von meinem Vater auf mich?

  • Mit der hoch stufung war bei mir von 45% auf 65%. Nach dem 1. unfall.


    Zum 2ten.


    Da du den führerschein über 3 jahre hast kannst du die % bzw Versicherung von deinem Vater übernehmen. Das Könnt ihr bei der versicherung dann zusammen machen. Die Vers.brauch quasi das einverständnis vom Vater.
    Hier geht das zumindest. :wink

  • zu 2)
    Das ist kein Problem! Aber beachten, wenn Du auf Deinen Namen einen Vertrag mit den Prozenten Deines Vaters anlegst:
    Dein Vater verliert dann seinen Vertrag.. Also du kannst nicht einfach einen 2. Vertrag mit den gleichen Prozenten anlegen.


    Daran scheiterts bei mir im Moment auch, hatte mir das auch anders überlegt. :-r

    Audi 100 Typ44 2,3E mit LPG (BRC Just Venturi)


    Audi Coupé 2,3E mit LPG (Autronic AL-800 Venturi)

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  • Und bei der Umschreibung verlierst Du bei fast allen Versicherungen mindestens eine SF Klasse! Das sollte man auch klären.


    Und es sind auch nicht alle Versicherungen kulant sowas zu überschreiben, weil denen ja gut Geld flöten geht. Nen Bekannter wollte das so machen. Vater hat 2. Wagen angemeldet, lies es 5 Jahre laufen und nun wollten sie es übertragen, Versicherung stellt sich quer. Er hatte aber auch wirklich nur diese beiden Verträge bei der Versicherung.

  • Ich machs kurz: SF-Jahre übertragbar immer in der Höhe wie man sie selber hätte erfahren können. Beispiele:


    Vater SF7 Sohn 5 Jahre Führerschein -> zwei Jahre weg
    Vater SF4 Sohn 8 Jahre Führerschein -> kein Problem


    Mit den drei Jahren Führerschein hat nix zu sagen. Gängig ist die Übertragung zwischen Verwandten ersten Grades, Rest ist Verhandlungssache oder eher unüblich...

  • @ Danilo


    Ich habe im Netz eine Liste gefunden, lt. derer man von SF7 nach einem Schadensfall in SF3 kommt.


    Und bei SF5 nach Schaden in SF2.



    Würde das dann bedeuten (in meinem konkreten Fall) ich komme bei Umschreiben von Vater auf mich auf SF5 (wg. 5 Jahre Führerschein) und einbeziehen des Unfalls auf SF2 (weil von SF5 nach Schaden in SF2)?

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