14 Tage Rückgaberecht - Probleme und Fragen

  • Haben uns bei nem Händler über Ebay noch nen Notebook zugelegt bei dem XP dabei war und sozusagen vorinstalliert auf der Platte.
    Da die Akkulaufzeit nur etwas mehr als 1 Stunde bei normaler last beträgt wollten wir das Notebool zurückgeben/schicken.


    Nun schreibt der Laden


    "nach geltendem Rückgaberecht sind Notebooks mit vorinstallierter Software und Betriebssystem von diesem Widerrufsrecht ausgeschlossen"



    Hab ich da was verpasst?



    SDI

  • kann ich mir nicht vorstellen, sonst dürfte/bräuchte kein Aldi, Media Markt, Tevi usw. mehr die Notebooks zurücknehmen, denn da ist das immer vorinstalliert.
    Sollte das in denen ihren AGB so verankert sein, so ist das ungültig, weil nicht gemäß geltendem Recht.
    Frag mal beim Verbraucherschutz nach.

  • das kann ich mir auch nicht vorstellen das das rechtens ist. wie gesagt verbraucherschutz und wenn du ne rechtsschutz hast mit der mal sprechen und nen brief von nem anwalt aufsetzen lassen :)

  • is denn die 14 tägige rückgabe, bla bla geschichte, nicht freiwillig von den händlern?
    nur die garantisache ist doch im recht verankert, und wenn das mit der software aufm book so in ihren agb's steht ????


    mfg fabian_

  • Nein nach dem Fernabsatzgesetz hat der Käufer das Recht, die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Wenn der Warenwert über 40€ liegt, muss der Verkäufer das Porto tragen.
    Der Verkäufer darf einen Gewissen Betrag vom Kaufpreis einbehalten, wenn Gebrauchsspuren zu sehen sind.

  • "Guten Tag,


    glauben Sie mir, das Widerrufrsrecht
    gilt auch in Ihrem Fall, da
    auf dem Notebook Software
    drauf ist, die durch Sie in
    Benutzung geraten ist. Außerdem
    gilt das auch für benutzte Festplatten!


    Lassen Sie sich dies doch bitte
    von Ihrem Rechtsanwalt kurz
    bestätigen.


    MfG,"


    Zudem schreibt er in der Auktion genau das der Akku ca 2 Stunden hält aber bei 10 Ladungen sit nie mehr als 1:20 an Laufzeit herausgekommen selbst bei nur hochgefahrenem Windows ohne Last.
    Bei Acer wird für den Akku der drin ist (war in der Auktion nicht angegeben) eine Maximallaufzeit von 1,5 Stunden ausgeschrieben. Es gibt allerdings noch einen großen Akku mit 2000 mAh mehr der soll dann ca 2 Stunden und ggf mehr halten. Doch der ist hier nicht drin sondern nur der 2200 mAH Akku.


    Also ist es mit dem Akku der drin ist garnicht möglich auch nur in die Nähe der 2 Stunden zu kommen, du hängst mit dem Ding immer am Strom sobald du mehr machst als das Betriebssystem hochfahren udn ich rede hier nicht von Rechenintensiven Programmen.


    Rechtschutz besteht zum Glück!



    Artikelnummer: 8759920894


    SDI

  • Ich habe mir das noch mal genau durch den kopf gehen lassen.


    Also eine Rücknahme laut Fernabsatzgeschäft besteht nicht mehr, denn das Gerät wurde bereits benutzt. Dieses Gesetz greift nur bei Empfang und in gleicher Weise Rückversand, also ungeöffnet und nicht benutzt.
    Das ist ja hier nicht mehr der Fall.


    Jetzt käme die Gewährleistung des Herstellers dran, siehe 24 Monate Gewährleistung. Steht auch so in der Auktion.


    Jetzt kannst dich an den Hersteller wenden und dich über den Akku Beschwerde einreichen.
    Ob das Erfolg hat glaube ich weniger, wie meistens bei Akku´s.


    okay?

  • Ja aber laut Hersteller kann der Akku Maximal 1,5 Stunden wenn der kleine drin ist. Mit dem großen mehr. Wenn er schreibt ca 2 Stunden und es kommen aber effektiv nichtmal 75 % davon hin entspricht das ganze doch nicht der Beschreibung.


    Zudem wie willste das anders machen außer den Rechner auspacken?


    Zudem bei ihm hab ich gekauft und er ist mein Vertragspartner und nicht Acer.


    Wenn ich bei MM nen Pc kaufe und der läuft nicht richtig bring ich den ja auch dorthin und schreib nicht zb Maxdata an (mal ganz abgesehen davon das ich da nix fertiges Kaufen würde).


    Er müsste mir doch dann den Akku tauschen, nach 3 mal muss er das ganze NB zurücknehmen da es seine ausgewiesenen 2 Stunden nie auch nur annähernd erreicht, denn es ist doch schon ein Unterschied wenn man schreibt ca 2 Stunden und es kommen nie mehr als 1 Stunde 10-20 Minunten bei raus (ohne Last)
    Hätte er hingeschrieben Max 1,5 Stunden (wodurch man genau gewusst hätte das nur der kleine Akku drin ist) hätte wir den nicht geordert und wohl auch einige andere Käufer nicht.



    SDI

  • Ja, hast ja Recht, aber bei Akku´s ist es sehr schwierig das gegenteil zu beweisen.


    Seine Beschreibung war eben nicht ganz richtig. Jetzt musst du die Modelle genau vergleichen und ihm eben alles 100%ig darlegen.


    Dass man anders das nicht testen kann ist mir klar.
    Die Aussage mit nicht einschalten hat sich auf den Fernabsatz und dessen Rückgabe innerhalb 14 Tagen bezogen.

  • was hast du für nen Prozessor drin? Die Laufleistung im Akkubetrieb ist ja echt n Witz.
    Wars ein gebrauchtes Notebook oder ein neues?

  • Nagelneu
    Sempron Mobile 3000+ 512 MB Ram (schaltet ja ohne Last auf 800 MHZ runter um Strom zu sparen), Windows XP Home, Wlan, Shared Memory
    Grafikkarte.
    unter Last ist der Akku schneller als man denkt....du läufst praktisch nur zur Steckdose und das kann nicht sein.


    Wenn ich mit meinem Acer 3022 WMLI vergleich, der hat Sempron 2800 drin richtige Grafikkarte mit eigenem Speicher ATI X600 und voll reicht der Akku je nach Anwendung 2,5-3 Stunden.


    Ich mein es gibt nen 4400mAH Akku den ich halt in meinem drin hab (andere Bauform also nix getauscht) nur warum sollen wir da jetzt nochmal 90€ hinlegen für den großen Akku.


    Für das Geld hätten wir dann auch den BenQ mit 1 GB Ram 3400 AMD holen können und wär noch 40€ billiger (wenn man Akkukauf einrechnet) .



    SDI

  • Zitat

    Original von caddyman
    Also eine Rücknahme laut Fernabsatzgeschäft besteht nicht mehr, denn das Gerät wurde bereits benutzt. Dieses Gesetz greift nur bei Empfang und in gleicher Weise Rückversand, also ungeöffnet und nicht benutzt.


    Hm...wie kommst du darauf? Ich denke, du hast Unrecht.

  • Zitat

    Original von EtOK


    Hm...wie kommst du darauf? Ich denke, du hast Unrecht.


    Wenn du denkst ich ahbe Unrecht, dann zeig das Gegenteil.


    Etwas in den Raum stellen aber nicht begründen ist ja auch nicht gerade richtig!

  • Zitat

    Original von UHT
    Denke ich auch! Du darfst das Gerät soweit auspacken und testen wie es in einem Fachgeschäft auch möglich wäre.


    Tja, selbe Sache wie oben.


    Auf was stützt du die Aussage?
    Nur weil das mal wer gesagt hat?


    Wenn es erlaubt sein sollte, wie weit darf ein Test gehen? Darf der Test mehrmal mehrere Stunden dauern? Hm, das dürfte fraglich sein bzw. sicherlich nicht gesetzlich fest geregelt sein.


    Andernfalls kann ich Google empfehlen mit den Seiten fernabsatzgesetz oder fernabsatz-gesetz .

  • Zitat

    Original von EtOK
    Jetzt gilt es ja nur noch zu klären, warum SDI Driver kein Rückgaberecht hat. Ist mir nach wie vor schleierhaft.


    Hat er ja, aber nicht nach Fernabsatz, sondern einfach weil die Ware nicht so ist wie beschrieben, somit ist es ein Mangel der Ware und hat nichts mit Fernabsatz zu tun.

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