Was darf die Polizei und was nicht???

  • Mich würde das mal Interessieren was für rechte ich bei ner Kontrolle habe und wo ich mich bücken muß:-)


    Darf der mir den Karren stilllegen wenn er genug Bodenfreiheit hat aber keine 50cmSW höhe???


    Wann und wer darf stillegen???Da gibts ja auch bestimmungen.


    Ausreden u.s.w was gibts da alles???
    THX

  • genau.... und bis dahin fährst Du die Karre mal eben ein paar Wochen/ Monate nicht.....


    Haben wir vor ein paar Jahren mit nem C-Kadett-Kombi gehabt.... direkt auf der A40 stillgelegt und Anzeige wg. angebl. zu wenig Bodenfreiheit, rechtmäßigkeit der Eintragungen angezweifelt


    (u.a. 2,4l Omegamotor mit Weber Doppelvergaser, 30er Lenkrad, Bereifung)


    Bis zum Gerichtstermin sind dann 4 Monate ins Land gegangen... ein Gegengutachten wurde erstellt usw.... nach 7 Monaten durfte der Kadett so wie er war wieder auf die Strasse....

  • Zitat

    Original von haviii
    Er kann erstmal alles.


    Muss aber auch ein plausibler Grund vorhanden sein. Er darf dir nicht einfach so -z.B. wegen einer Lapalie - das Auto stilllegen!
    Leider gibt´s Grüne, die sich teilweise sonst was rausnehmen.



    andy

  • Nee hatte bis jetzt noch keine probleme :)
    Na denen erzähl ich was:-) aber was?????
    Aber nur so halt mal da die grünen sich ja auch nicht alles erlauben dürfen obwohl das wohl viele glauben und zulassen.-
    zum Thema stilllegen .Das darf dir nicht jede Streife im vorbeifahren machen.
    Nur die ortspolizei oder so irgendwie wars.



    Ich denke das dieses thema vielen helfen könnte wenn sie selber mal in der Kontrolle stehen.
    Mir kanns ja auch rucki-zucki passieren so ist es auch wieder nicht.


    Ja und was war dann mit dem Kadett???
    Wenn alles ok ist würde ich doch auf Schadenersatz klagen oder nich???
    Du hast Kumpls die nen Kadett haben????

  • ES war schon ein Riesentheater um die Karre.... vieles im Grenzbereich.... und Einstellung des Verfahrens auf Staatskosten wenn auf weitere Ansprüche verzichtet wird..... 8o :(


    Ja.... ich habe sogar Freunde mit C-Kadett, Toyota Celica, BMW 02 Ford Taunus Coupé..... alles schöne Autos und es macht Spaß an immer anderen Autos zu schrauben... ich stehe dazu....

  • Naja hätte ich mir nicht gefallen lassen.
    Ohne Grund und nur durch Nullblicker Auto stilllegen lassen wegen nichts.
    Sasion vorbei und pünktlich zum winter das Auto wieder daheim.
    Und nur Ärger.


    Ein Bekannter hat jetzt auch vor paar Wochen seinen 2er zurückbekommen.


    Auf der Heimfahrt vom Wörthersee stillgelegt worden .
    ca 1200 Euro TÜV,Abschlepp und Polizeigebühren
    ca100 Euro weil der Auspuff nicht eingetragen war.
    Das einzigste Mägel übrigens................
    Gehts noch?

  • Also wenn mir sowas mal mit meinem Polo passiert mach ich die Kennzeichen selber ab (wegen entstempeln) und bleib im Auto sitzen. Ich laß mir mein Auto ned abnehmen, sonst bekomm ich den nicht mehr in dem Zustand.
    Vor nem Treffen haben sie mich auch angehalten und meinten meiner wäre zu tief (25mm Bodenfreiheit am Kat :rolleyes:) Hab dann gesagt ich darf laut Gutachten ned höher sonst würde meine Betriebserlaubnis erlischen :zwinker:
    Durfte dann weiterfahren. mein Kollege hats denen anders erklärt und bekam 3 Punkte und ne Anzeige :(

  • Tja und was ist die vorgeschriebene Bodenfreiheit? Das einzige was es gibt ist eine Richtlinie, an die sich allerdings niemand halten muss. Ansonsten muss ein Fahrzeug nur so beschaffen sein, dass es einer "straßenschonenden Bauweise" entspricht. Oder hat man sich da schon wieder neues einfallen lassen?

  • ich war mal mit einem freund bei der spurensicherung bei der polizei weil lhm jemand in der tiefgarage am heck angeeckt ist..
    bei der Kontrolle des fahrzeugs ist dem netten,jungen und nicht zu vergessen unerfahrenen frischgemüse (vollbusig und ein hintern wie gewisse tiere im zoo) aufgefallen dass sie nicht unters auto passte!
    naja sie meinte dass das natürlich an den breiten reifen lag
    :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r
    wir hörten kein wort von 'ist das fahrwerk eingetragen' oder
    aehnlichem...bis ihr chef kam der fast durch einem lachanfall zusammen
    brach und mit zufr1iedenem bl1ck unsere eintragung musterte...
    das frischgemüse bekam schreibtischdienst......
    :-i

  • Er soll zu tief sein. Ich hab bei mit 280mm Radmitte/Kotflügelunterkante eingetragen. Und habe aber 260mm. Ist ja normal wenn das Fahrwerk neu ist hat es ja mehr. Aber laut gewinde darf ich vorne von 0-30mm (habe 25mm) und hinten 80-100mm (habe 100mm) Also darf ich ja lauf Gutachten nicht mehr höher. Das haben der Polizist UND der TÜV Beamte eingesehen :wink


    Mein Kollege konnte es ned so gut umschreiben und hat glaub sogar nen bissl runtergedreht :rolleyes:

  • Bis zum Gerichtstermin sind dann 4 Monate ins Land gegangen... ein Gegengutachten wurde erstellt usw.... nach 7 Monaten durfte der Kadett so wie er war wieder auf die Strasse....



    Und was haste so lang gemacht ohne Auto ulridos ???
    Das ist doch scheiße,haben dann nichts festgestellt oder wie !! :-r :-r :-r
    solche Nasen


    Gruß
    Andy

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