eBay-User will nich zahlen - was nun ???

  • @wolfsburger:
    Wie du selber sagst, ist er im Recht. Nur weil es nur um 1€ geht, kann es doch nicht an Wichtigkeit verlieren.Wenn du Auktionen Startest, solltest du doch auch wissen,was du wann versteigern lässt. Im Endefekt ist es doch durch deine Unaufmeksamkeit passiert. Ich würde einfach versuchen, mich mit dem Kunden gütlich zu einigen, bevor hier mit Anwalt und Gesetzen gedroht wird. Jedenfalls würde mich solch ein Vorgehen (wie deines) auch anzipfen.


    @ADY:
    einfach nochmal verkaufen. Alles andere ist doch den Aufwand nicht wert.

  • Moin,


    habe im moment ein Schlechtes gefühl bei einer beendeten Ebay Auktion. Am Samstag ist meine Innenausstattung vom G1 Cab verkauft worden, für 499,99 €, dies war auch der Startpreis. Nun, ich habe aber kein Versand angeboten und der Käufer wohnt etwa 500 km weit weg. Ich denke er wird den Artikel nicht abholen bzw Bezahlen, desweiteren habe ich dazu geschrieben das ich nur verkaufen wenn ich eine Originale Aussstattung mit Sportsitzen oder 100 € extra auf den Verkaufspreis kriege. Wie siehts nun aus, was soll ich machen wenn er nicht bezahlt und die Ware nicht abholt, habe in letzter Zeit nur solchen Leute als käufer wo es nur ärger gibt. Und bei einem Gesamtbetrag von 600 Euro biete ich nicht einfach so weils spass macht.

  • negativ bewerten , nicht bezahlten artikel melden , gebühren wieder holen , mit links aufs bewertungsprofil des spaßbieters erneut einstellen..........viel mehr bleibt dir da nicht übrig , diese ganze geschichte von wegen zur abnahme zwingen ist bei privat personen so ne windige sache........das kostet erstmal mächtig zeit , nerven und geld und was machste dann wenn er sich hinstellt und sagt " ich hab nix" , stehste genau so da wie vorher , so hart es klingt

  • Zitat

    Original von Walhalla
    habe in letzter Zeit nur solchen Leute als käufer wo es nur ärger gibt.


    das geht nicht nur dir so :zwinker:
    hab auch ständig solche patienten die etwas ersteigern und sich dann nicht mehr melden :motz


    ich mach das meistens auch so wie es cologne_cruiser beschrieben hat...
    das ding ist halt nur, dass man die kosten erst dann wieder zurück bekommt, wenn du es ein zweites mal einstellst und es dann auch verkaufst...


    das einzigste was du noch machen könntest, versuch seine tel nr raus zu bekommen und ruf ihn an und frag nach was los ist. meist klappt das auch...


    ebay wird eh immer bescheidener :(

  • Zitat

    Original von CRUISING
    das ding ist halt nur, dass man die kosten erst dann wieder zurück bekommt, wenn du es ein zweites mal einstellst und es dann auch verkaufst...


    ist das neu ?


    ich hab bisher immer so eine "gutschrift der auktions gebühren" bekommen

  • Mahlzeit!!
    Bin seit längerem mal wieder da :wink und hab gleich nen Prob.. und da ja mehrere hier sich hoffentlich auskennen :zwinker:


    Hatte folgendes bei ebay oben in der Angebotszeile stehen:
    Winterreifen Michelin 235/65/18 Range Rover Q7 Touareg


    und dann halt den Text mit DOT, etc. blabla.. unten in der Beschreibung (aber um die gehts eigentlich gar nicht) jetzt hat in letzter Min.!! ne FRAU! geboten und will die Reifen nicht nehmen, weil sie (nachdem sie sich HEUTE erlundigt hat--AUktion ist gestern Abend ausgelaufen) nicht auf ihren TOUAREG passen... und ich hätte falsche Angaben gemacht :tock:, die Reifen passen, nur müsste man sie eintragen lassen<--glaub ich jedenfalls, ist mir eigentlich auch wurscht, das sollten ja nur Suchbegriffe sein, hab ja nicht geschrieben FÜR Q7 etc. oder bin ich nu im falschen Film, hab ihr schon angeboten das sie die angebotsgebühr übernimmt und ich sie wieder einstelle, weils mir eigentlich sch.. egal ist!!
    Wollt nur mal andere Meinungen dazu hören

  • Die grösse steht ja da. Und wenn die zu dämlich ist die vorher nachzusehn ist das ihr pech. Lohnt sich denn der aufwand nen anwalt einzuschalten oder gehts da nur um 20 lol eus? Kannste auch an unterlegenen bieter weitergeben.... vielleicht hat der ja noch interesse...

  • Was soll man eigentlichbei folgender Situation machen!?


    ich habe einradio versteigert, in der Auktion ganz klar un deutlich die Versandkosten angegeben! 8 Euro unversichert, 12 Euro versichert!


    nach dem Verkauf meinte der Käufer plötzlich, warum ich solch überzogene versandkosten hätte!
    ich hab ihm dann versucht klar zu machen, das es ja nich seine Sache ist, wie ich was verschicke und zu welchem preis!
    Immerhin gehört für mich zum Versand auch die Verpackung! Und da find ich 8 bzw. 12 Euro nicht zuviel!


    Auf jeden Fall gingen dann Mails hin und her, jetzt seit fast 1 1/2 Monaten, in dem ich ihm mehrfach ne Frist gesetzt habe! Zu guter Letzt meinte der Käufer nurnoch: er wolle keine geschäfte mit Leuten machen, vor denen er Angst haben müsste!
    Habe ihm mit Anwalt gedroht! Bin mir nur uneinig, ob ich wegen 23 Euro zum Anwalt gehen soll! Rechtschutzversciherung hab ich!
    Aber wenn ich hier so lese, das man Schadenerstaz fordern darf, dann würd ich mir das überlegen! was meint ihr dazu!?


    PS: Hier der Link zur Auktion! :zwinker: falls die einer mal durchlesen will...
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…geName=ADME:X:AAQ:DE:1123

  • Nene. der unterlegen bieter zahlt dann sein gebot was über dem vor ihm lag!
    Angenommen es gibt 3 gebote. Der erste gibt 150 ein der 2te 299 und der 3. 300. bekommst du vom unterlegenen 151 euro! Aber wenn das wirklich nur 1 euro ist hast du glück...

  • mann kann bei ebay auch einen streitfall melden.


    dann wird das über ebay gelöst. also beide geben meinungen dazu ab und bei richtigem verlauf bekommt der anbieter seine ebay gebühren erstattet.


    muss man mal durchlesen was wie wo dann angegeben werden muss. aber es geht.

  • Von wegen Anwalt und so:


    Mein Kumpel (selbstständiger Versicherungsmarkler) kaufte vor ca. 1Jahr einen Satz verdichteter BoxsterS Felgen im Ebay. Felgen sind nie gekommen!
    Name, Adresse, Telefonnummer vom Betrüger war bekannt und es konnte ihm trotzdem keiner weiter helfen! Österreich-Deutschland hat aber ein Strafabkommen!
    Ebay sperrte den Typen nicht mal. Das gleiche Angebot war weitere 2mal eingestellt und Ebay hat es auf einen Hinweis hin noch nicht mal gesperrt!
    Soviel dazu!! Es ging um799€ und kein Anwalt konnte meinem Kumpel helfen! Es sei eine Aussichtslose Lage...


    Heute muß man nur alles schön abstreiten! Es riskiert dann keiner Anwaltskosten in Höhe von 10 000€ selbst zu übernehmen, dass weiß auch jedes Kind und das ist der Nährboden der Betrüger!


    mfg.

    Der Unterschied zwischen einem Storch ist, dass beide Beine gleich lang sind.
    Besonders der Rechte

  • Zitat

    Original von Benj
    Von wegen Anwalt und so:


    Soviel dazu! Es ging um799€ und kein Anwalt konnte meinem Kumpel helfen! Es sei eine Aussichtslose Lage...


    mfg.


    Mit welcher begründung? Ist doch nen gültiger kaufvertrag! Und wenn er nicht liefert anzeige wegen betrug! Der hat doch alles schwarz auf weiss..

  • Zitat

    Original von Benj
    Was hast du denn schwarz auf weiß ?
    Du bist Kläger und musst seine Schuld beweisen können!


    Die ebay auktion?!?! Dann muss er wiederum beweisen das er die sachen verschickt hat. Der empfänger muss quitieren. Solange das nicht ist....

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