Über geschlossene Bahnschranke gefahren, oder doch nicht?

  • Hallo,


    ich habe Post von den Kollegen in grün/weiß bekommen und brauche mal euren Rat, wie ich mich verhalten soll.
    Es geht um folgendes: Bei uns im Ort war vor einigen Wochen die Bahnschranke defekt. Es handelt sich um eine Halbschranke.
    Als ich meinen Allmorgenlichen Weg zum Bäcker antreten wollte muss ich auf dem Hinweg schon 15 Minuten warten, bis ich ausgestiegen bin um mich zu vergewissern was da los sei. Ich habe also geschaut und musste feststellen, dass kein Zug kommt. Also bin ich vorsichtig um die Schranke herum gefahren und bin weitergefahren. Auf halber Strecke kam mir dann schon ein Polizeiwagen entgegen, was ich bis dahin jedoch nur einfach so zur Kenntniss nahm.
    Als ich dann vom Bäcker zurück kam (ca.15 Minuten später) hatte sich in die andere Richtung schon eine Schlange von ca. 20 Autos gebildet, was mir Anlass zur Annahme gab, dass die Schranke immernoch defekt sei.
    Ich bin also LANGSAM an den ganzen Autos bis vorne hin vorbei gefahren,ausgestiegen,habe geschaut ob was kommt und bin abermals über den Bahnübergang gefahren.
    Nun das Ding: in der Reihe mit den Autos stand natürlich auch die Polizei, welcher ich noch zugerufen habe "Die Schranke ist defekt".
    Nun habe ich heute einen Brief bekommen, in dem mir vorgewurfen wird, dass ich bei Rot gefahren sei. Ist ja auch alles soweit richtig, aber hätte die Polizei nicht den Verkehr regeln müssen? Schließlich standen die ja auch schon mindesten 15 Minuten da in der Schlange.
    Wie verhalte ich mich nun? Soll ich sagen, dass ich garnicht am Steuer saß? Oder soll ich mich darauf berufen, dass ich ja geschaut habe, und die Helfer in Grün-Weiß ja nicht fähig waren den Verkehr zu regeln. Man kann die Bahnstrecke übrigens in beide Richtungen bis zum Horizont einsehen.


    Helft mir mal ein wenig.


    Danke.



    MfG
    Michael

  • ich kann dir für die Situation leider auch keinen tollen juristischen Rat geben. Aber:
    wenn die Schranke wirklich kaputt war müsste der zuständige Streckenbetreiber (wohl DB Netz) sie ja repariert haben und davon wissen.
    Ich würde dort mal anfragen.
    Ob dir das viel bringt wage ich aber trotzdem zu bezweifeln - wenn der Streckenbetreiber davon gewusst hätte wären
    ja die Züge auf Sicht ran gefahren, hätte dann gehupt und wären dann erst weiter (Eben das Verhalten bei defekter Schranke).
    Nimm dir da auf jeden Fall einen Anwalt. Geht wohl (wenn ichs richtig sehe) um 700 Euro, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot?

  • ....will ja nicht klugscheißen aber verstehe Dein Problem nicht. Du hast Dich falsch Verhalten die Grünen habens gesehen und nu ?? Fang jetzt nicht an mit "ich bin nicht gefahren", da hat Dich ja, wenn Du ausgestiegen bist, ja nicht nur die Polizei gesehen. Selbst bei mir hier in der Stadt ist die Schranke mal 15 Min. geschlossen, das heißt noch lange nicht das die dann defekt ist. Was ham Sie Dir denn als Strafe angedroht ?? Wenn Die natürlich derb ist würde ich auch einen Anwalt konsultieren und schauen ob Der noch was drehen kann. viel Glück.

  • Selbst wenn die Schranke offensichtlich defekt ist darfst Du niemals nicht eigenmächtig drüberfahren.... Zur Not müsstest Du die Polizei rufen und solange warten bis die da ist.


    (Natürlich, wo kein Henker, da kein Richter... Aber bei sovielen Zeugen und Grün/Weiß vor Ort war die Anzeige ja quasi vorauszusehen.) :)


    Evtl. kann ein Anwalt da noch was retten, aber vergiss die Idee mit dem Brief schreiben lieber, das wird Dir nachher eher noch zu Deinen Lasten ausgelegt, wenn Du die Polizei anschwärzen willst ;)

  • haben die gesehn wie du um die schranke rum gefahren bist oder nur wie du aus dieser richtung gekommen bist. könntest ja sagen das du vor der schranke gewendet hast und wieder zurück gefahren bist.. Aber rechtsschutz würd ich auf jeden fall in anspruch nehmen. bei dieser strafe. das ist halt nicht ohne. wielange hat es denn gedauert bis dann doch mel ein zug vorbei gefahren ist?

  • Die ham ihn zweimal gesehen. Einmal als er aus richtung der geschlossenen Schranke an ihnen vorbeigefahren ist und einmal, als er die Polizei in der Schlange überholt hat, als er wieder über dich Gleise fuhr.


    Ich frag mich nur, ob die wirklich was gesehen haben, oder einfach nur raten.

  • ach da stands ja... an den scherriffs vorbei den gesagt schranke is defekt und rüber... ja dann biste selber schuld! dann kannste dich schlecht rausreden. nen anwalt wird dir da vermutlich auch nciht weiter helfen können. aber nehmen würd ich mir trotzdem einen.


    Edit: Währ ja genau so als hättest du den vordermann erschossen weil er grad nen herzkasper hat und eh abnippelt... und die scherriffs direkt dahinter...

  • Heute Nachmittag gehts zum Anwalt des Vertrauens. Mal sehen was er sagt. Die Schranke war defintiv defekt und um eine STrafe werde ich wohl nicht drum herum kommen.



    Im nachhinein betrachtet wars schon blöd was ich getan habe!



    MfG


    Michael

  • Ich arbeite in einem Betrieb wo wir auch mit der Werksbahn Starßen queren müssen, wenn da mal die Signalanlage bzw Scharnke defekt ist muß man als Autofahrer die Polizei rufen und die müssen sich mit dem Betreiber, in deinem Fall wahrscheinlich die DB, in Verbindung setzen und dann entscheidet der wie es weiter geht. Im Normalfall regeln dan die Polzisten erstmal den Verkehr bis die Bahn oder der Betreiber eine andere Lösung hat. In jedem fall darfst du die rote signalanlage nicht überfahren das ist nunmal eine Verkehrswiedrigkeit und die wird wohl teuer.

  • Hey....



    Drei Tipps von mir hatte 2009 10 Monate Fahrverbot wegen so einem scheiß... :cursing:
    mach keine Angaben zur der sache (wird dir vor Gericht wenn's hart auf hart geht nur falsch ausgelegt...)
    zieh einen verkehrsanwahlt zu rate (wirkt manchmal Wunder)
    unterschreib NICHTS egal was die dir sagen (wird auch sehr gern gegen dich ausgelegt zb. Verstecktes schuldeingeständnis ohne das du dass merkst)!!!

  • Nicht so wirklich.


    Die Sache hat mein Anwalt, und seit September habe ich nichts mehr davon gehört, da wohl ein Schreiben von der Bahn fehlt, oder nicht auftreibbar ist. Es handelt sich dabei um eine Art Protokoll, wo jegliche Bewegung der Schranke dokumentiert wird.


    Wenn es was neues gibt, dann melde ich mich.

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