• Hallo,
    hab heute ein "nettes Schreiben" vom Wörthersee bekommen.Ich sei am 18.5.09 geblitzt worden.
    Und jetz meine Frage:
    Ist das nicht schon "verjährt". Dachte da gibts ne Frist von bis zu 3 Monaten.Oder bin ich da falsch informiert?


    Gruss


    Alex

    Sommer: Golf3 VRK, 18", clean


    Alltag: Golf3 VR6 Highline mit "Turboperformance"-Software



    200HP is fast


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    That why we gave it 3XX

  • naja kannste sehen wie du willst, hier mal zitat:


    Zitat

    Die Übersendung des Anhörungsbogens unterbricht die Verfolgungsverjährung nicht. Ist vor Ablauf von 3 Monaten weder ein Bußgeldbescheid ergangen, noch öffentliche Klage erhoben, verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten tatsächlich auch in 3 Monaten. Allerdings ist man nach Ablauf der 3 Monate noch nicht "sauber". Die Gerichte billigen den Bußgeldstellen nämlich relativ lange Bearbeitungszeiträume zwischen der behördeninternen Anweisung, daß ein Bußgeldbescheid erteilt werden soll, und dessen tatsächlicher Ausfertigung und Versendung zu ([...] auch schon mal als "faktische Rückdatierung" des Bußgeldbescheids bezeichnet). Nach meiner Erinnerung ist 1 Monat Zeitdifferenz zwischen Ausstellung und Zugang des Bußgeldbescheids noch für zulässig gehalten worden. Grund: Bußgeldstellen sind chronisch überlastet und arbeiten meistens nur wenige Tage vor Verjährungseintritt die Bußgeldverfahren ab. Also: Erstmal abwarten.


    Isses den mit Fahrverbot verbunden? Ich meine die können die bis zu 6 Monate belangen aber ist wieder wohl net eindeutig.

  • ne.Ohne Fahrverbot.So schlimm is es dann doch net.Ich wollt des nur mal abklären, net das ich des "umsonst" zahl.
    Aber danke scho mal füer die Info

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  • ....mein Gott Er hat doch nur ne Frage gestellt. Aber die Menge an "GUTMENSCHEN" hier im Forum nimmt ständig zu. Also erkundige dich nach der Frist im Ösiland und Du weißt bescheit. Gruss

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