Nicht verkehrssicheres Auto stillgelegt durch Polizei - Folgen?

  • Halloa.


    Also gestern wurde ich mit dem Winterauto angehalten.


    Das Auto is in einem ziemlich erbärmlichen Zustand, zumindest Optisch, resultierend dadruch, dass ich am anfang vom Winter einen Auffahrunfall hatte.


    Mal grobe Facts:


    -Scheinwerfer links kaputt, Rücklicht hinten rechts kaputt, 3 Corsareifen, einer vom Golf, Radläufe nicht mehr vorhanden (rost), Dellen überall, ein Reifen abgefahren.... uvm


    So. Das Auto hätte in 4 Wochen eh auf den Schrott sollen, fahre damit nur 4 km am Tag. Ab das jetzt fahrlässig ist oder nicht, bitte ich hier nicht zu diskutieren.


    Das Auto wurde also von der Polizei, nachdem Sie mich heim begleitet haben stillgelegt, Papiere haben sie vorerst mitgenommen. Leider konnte man mit den unfreundlichen Herren nicht reden, egal was ich fragte ich wurde nur mit inkompetenten Antworten angechnautzt.


    Habe heute mal im Bußgeldkatalog geschaut und das hier gefunden:


    Kfz in Betrieb genommen, welches sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen, Lenkeinrichtungen oder Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen


    90€ und 3 Punkte


    Muss ich mit mehr rechnen? Oder wars das?


    Dazu sagen muss ich noch das ich ein paar Tage vorher einen Brief vom Landratsamt bekommen hatte indem stand dass ich die Mängel, welche die Polizei zu einem früheren Zeitpunkt am Fahrzeug festgestellt hatte bis zum 18.02. beheben muss. (Bemängelt waren Scheinwerfer u. Rücklicht)



    Also vielleicht hat ja jemand erfahrung.

  • ja aus der probezeit bin ich raus...


    hmm ja der abgefahrene reifen stimmt schon, aber wie war das mit irgendwoeiner regel dass man immer nur wegen einer sache belangt werden kann?

  • wenn die dich schonmal damit kassiert haben wars ja wohl klar das du jetzt das dicke ende kassierst




    im verkehrsrecht kriegst du die zum zetpunkt der kontrolle am höchsten geahndete strafe . das heist das alles andere wegfällt

  • jo, das schlimmste vergehen wird geahndet, also es summiert sich nicht alles, dass du auf 10 punkte kommst :D


    aber wie hast du es geschafft, corsa reifen zu fahren? die haben doch nen kleineren mitteldurchmesser als die vws?


    wie man mit sowas rumfahren kann steht ja nicht zur debatte. deswegen halte ich mich jetzt zurück :D



    edit: frage hat sich erledigt, habs falsch gelesen :D

  • Zitat

    Original von Eddie
    Muss man sowas nachvollziehen können. Dir ist der Zustand Deiner Karre bewusst und fährst mit sowas rum?!?!? Sorry....ohne Worte!


    Über andere schmipfst du, wenn sie in nem Thread was reinschreiben, was nichts zur Sache zu tun hat und selbst... Schlimmer Finger Eddie...
    Der zustand ist ihm ja bewusst gewesen...


    Aber zum Topic:


    Meld das Auto einfach ab und du musst nichts vorführen.
    Kassier die Punkte und das Bußgeld und fertig. Da kannst nichts dagegen machen. Und mehr wird dir auch nicht passieren... Ich sag da immer Lehrgeld dazu... :D

  • Das Ding hatte deswegen 3 Corsareifen, weil es ja ein Opel Corsa war ;)


    Ich weiß nicht warum man da jetzt so einen Wind machen musste, das Auto war ja nicht lebensgefährlich wenn man weiß wie man es fahren muss.... und um 2 mal am Tag kurz durch den Ort durch zur Arbeit zu fahren hat es noch gelangt. Das man mich damit nicht erwischen darf war mir klar und ich heul ja jetzt auch nicht rum das alle Polizisten *** wären weil ich jetzt ärger habe, damit musste ich ja rechnen.


    Das Auto ist schon abgemeldet und wird heute vom Schrotthändler abgeholt ... rust in pieces...


    Ja der Polizist hat zu mir halt gesagt das gibt jetzt halt ne Anzeige und weil ich nicht wusste was genau ich darunter verstehen muss hab ich halt mal nachgefragt. Ich denke mal da muss ich halt dann das Bußgeld zahlen und kassiere ein paar Payback Punkte, das seh ich ja auch ein.



    Grüße :wink

  • § 40 FeV Anlage 13 Nr. 2



    mit sechs Punkten folgende weitere Straftaten:
    2.1 Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 21 des Straßenverkehrsgesetzes),
    2.2 Kennzeichenmißbrauch (§ 22 des Straßenverkehrsgesetzes),
    2.3 Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz, § 9 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger);


    nr. 2.3 könnte interessant werden

  • es geht in dem absatz aber darum, dass ein fahrzeug überhaupt nicht versichert ist und trotzdem bewegt wird im öffentlichen straßenverkehr, seins ist versichert hat aber keine be mehr, die versicherung reguliert entstandene schäden dann trotzdem, nur holen die sich dann ihr geld zurück vom versicherungsnehmer welcher ohne be fuhr... aber für diesen absatz ist dies irrelevant

  • So hab ich das mit dem Versicherungsschutz eigentlich auch verstanden.


    Klar, wenn mir jemand reingefahren wäre, weil er aufgrund des fehlenden Scheinwerfers die Fahrzeugbreite nicht einschätzen konnte oder sowas, dann is ja klar das keine Versicherung zahlt.


    Ich hab jetzt auf jeden Fall eine Vorladung zur Stellungnahme als Betroffener bekommen... heißt das jetzt das das ein Gerichtsverfahren gibt oder was?

  • wenn es doof kommt kannst du eine echt hohe strafe bekommen...(ich spreche aus Erfahrung)


    hab leider auch schon mal eine gröbere Dummheit begangen und habe dafür 10 Punkte bekommen ( auf ein mal) 5 +5...


    naja.. war aber ne ganz andre Sache..


    aber ich würde dir raten.. nehm das so hin wie es kommt... bist ja auch selber schuld...
    und die ausrede.."nur 4km" diese zählt nicht..!!!

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