@Studenten mit 2 Nebenjobs...

  • Du kannst einen als Minijob machen, also 400€. Den zweiten machst auf Steuerkarte. Wichtig ist maximum 8600 im Jahr, dann gibt es noch Kindergeld und du brauchst keine Steuererklärung. Normal gilt noch im Semester unter 20/h Woche.
    Ab 400€ mußt du dich studentisch Krankenversichern, ausser du bist privat über deine Familie mit versichert.

  • Zitat

    Aber pass auf, bei den 8600 zählen auch Zinsen und sonstige Bezüge mit.


    Stimmt aber normaler Weise sind Sonderanträge gar kein Problem, bis etwa 10.000. Ein Freund von mir macht das jedes Jahr so.

    Aufstehen, Maul abwischen, weiter machen!


    Fehlende PS werden durch miserable Optik ausgeglichen! :thumpup2:

  • Hallo und vielen Dank für die Antworten...genau in diese Richtung zielt meine Frage:


    Hatte nie BAföG, bekomme mittlerweile kein Kindergeld mehr und bin selbst in der studentischen KV (also nicht familienversichert)...hab in diesen Punkten also keine Beschränkungen zu beachten...



    Ein Job läuft auf 400€ Basis und einer auf LStK. Das möchte ich auch während der Vorlesungszeit beibehalten...und da gibt es ja diese angesprochene 20h-Regel. Diese überschreite ich jedoch...


    ...jetzt ist für mich die Frage, ob die Stunden des 400€-Jobs überhaupt gezählt werden (der LStK-Job läuft auf 18/h Woche), da hier ja bereits pauschal SV-Beiträge abgeführt werden?


    ...ferner gibt es eine zweite Regel, welche besagt, dass auch mehr als 20/h Woche zulässig sind, wenn die Arbeitsleistung in den Abendstunden, nachts oder an Wochenenden erfolgt...das wäre bei LStK-Job der Fall...nur woher weiß ggf. die zuständige SV-Behörde davon (aus einer Gehaltsabrechung geht das ja nicht direkt hervor)?


    Die Einkommenssteuerfrage wäre für mich vorerst zweitrangig, da ich ggf. auch entsprechende Werbungskosten geltend machen könnte...


    Gruß&Danke

  • Zitat

    Original von spadework
    ...jetzt ist für mich die Frage, ob die Stunden des 400€-Jobs überhaupt gezählt werden (der LStK-Job läuft auf 18/h Woche), da hier ja bereits pauschal SV-Beiträge abgeführt werden?


    ...ferner gibt es eine zweite Regel, welche besagt, dass auch mehr als 20/h Woche zulässig sind, wenn die Arbeitsleistung in den Abendstunden, nachts oder an Wochenenden erfolgt...das wäre bei LStK-Job der Fall...nur woher weiß ggf. die zuständige SV-Behörde davon (aus einer Gehaltsabrechung geht das ja nicht direkt hervor)?


    Ja, die Stunden werden gezählt. Ob Du jetzt auf Stundenbasis oder pauschal bezahlt wirst ist da erst mal Nebensache, wenn der andere Job ohnehin schon mit 18 Stunden veranschlagt wird.


    Mehr als 20 h/Woche sind nur in 2 (oder waren es 3 :?:) Monaten im Jahr zulässig, und auch nur, wenn die Gesamtstundenzahl im Jahr die durchschnittlicht 20 h/Woche nicht überschreitet.

  • Zitat

    Original von Klappstuhl


    Ja, die Stunden werden gezählt. Ob Du jetzt auf Stundenbasis oder pauschal bezahlt wirst ist da erst mal Nebensache, wenn der andere Job ohnehin schon mit 18 Stunden veranschlagt wird.


    War vielleicht etwas umständlich ausgedrückt, ich werd nicht pauschal bezahlt, sondern der 400€ Job ist ansich pauschal mit SV-Abgaben belegt...


    ...geh ich von deiner Aussage aus, muss ich es wohl über die Sonderregelung (Arbeitszeit außerhalb Uni-Besuchszeit) versuchen...damit jemand Erfahrung?

  • Zitat

    Original von low_budget


    Stimmt aber normaler Weise sind Sonderanträge gar kein Problem, bis etwa 10.000. Ein Freund von mir macht das jedes Jahr so.


    Ja, muss man im Einzelfall sehen. Die Studiengebühren (2x500€/Jahr) lassen sich auch noch als "ausbildungsbedingter Mehraufwand" angeben. Somit käme man beim Kindergeld auf eine ca. Grenze von 9600€.


    @spadework: Setz dich doch mal mit dem Steuerbüro von deinem AG in Verbindung. Die wissen so Sachen doch aus dem FF.

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    Einmal editiert, zuletzt von Beme ()

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