unfall verschwiegen!?!

  • Hallo
    Hatte jetzt einen hagelschaden. Heute kam der gutachter um den schaden zu begutachten. Als wir so die Beulen auf dem Lack gesehen haben ist mir was ganz komisches auf gefallen.
    Auf der Motorhaube ist der Lack überall ein gefallen , risse wo man den spachtel sieht und schleif spuren. Es ist mir früher nie aufgefallen. Man sieht es nur wenn er im schatten steht.Der eine kotflügel ist auch neu lackiert worden. Ich habe in als unfallfrei gekauft (vor 2 jahren)!
    Ich kann sonst aber nichts feststellen.


    Im kaufvertrag steht nichts davon. Ich habe mir sagen lassen auch wenn die teile nur nach lakiert worden wären hatte er es rein schreiben müssen(z.b.STEINSCHLAG). Ist das richtig?
    Kann man da irgendwie vorgehen? wenn ja wie am besten!?! habe die suche benutz aber nicht dazu gefunden.


    Habe ne rechtschutz!


    mfg chris

  • ich meine bei ausgetauschten teilen wie türen oder haube und kotflügel muss man einen unfallschaden nicht bekanntgeben. nur wenn an der karosse instandgesetzt wird. also schweller richten oder sowas


    man möge mich berichtigen

  • Zitat

    Original von Chrisnie18
    Also das weiß ich sobald teile getauscht werden muß es angegeben werden. ICh weiß nur nucht ob es auch bei lakierten teilen so ist!


    FALSCH!



    Zitat

    Original von Pinky1313
    ich meine bei ausgetauschten teilen wie türen oder haube und kotflügel muss man einen unfallschaden nicht bekanntgeben. nur wenn an der karosse instandgesetzt wird. also schweller richten oder sowas


    man möge mich berichtigen


    RICHTIG!!!

  • Seid Ihr sicher dass das passt??? Also soweit ich weiß muss es als Unfall angegeben werden wenn "Teile AUSGETAUSCHT oder ZURÜCKVERFORMT" worden sind. Find das sollte eigentlich auch schon sein, so könnte ja jeder Wildschaden etc. verschweigen. Klar, wenn nur die Haube wegen Steinschlägen lackiert wurde muss das meiner Meinung nach niemand sagen.

  • ja. rein rechtlich gesehen ist es so.


    du kannst es ja auch nicht nachweisen wenn der koti im arsch war und komplett getauscht wurde gegen einen neuen mit identischer lackierung.. was willst da machen? das findest du NIE heraus. höchstens das der koti mal ab war aber mehr dann auch nicht.


    unfallwagen = rahmenschaden

  • alles was an der Karosserie demontierbar ist. darf man tauschen ohne es als "unfall" deklarieren zu müssen.


    wenn zb unter der stoßstange eine stelle verformt bleibt die zur karosse gehört also zb der längsträger und dann nur die stoßstange getauscht wurde dann ist und bleibt es ein unfallschaden! wenn man sowas verschweigt dann ist es sogar ein versteckter mängel und kann auch nachträglich noch geltend gemacht werden.

  • Immer daran denken das es zwischen einem Unfallwagen und einem Wagen der schon mal einen Schaden hatte einen himmelweitern Unterschied gibt.


    Wenn man nach Schäden fragt muss alles angegeben werden, auch der kleine Parkrempler.


    Wenn es um Unfälle gibt so wie oben erwähnt eben nur garvierende Unfälle.

  • beneint?
    neues wort?
    deine frage nach den schaeden schriftlich festgehalten?


    mal im ernst um was für ne karre geht es hier um einen 15jahre alten e36? oder noch älter?
    wenn man schond ie schleispuren selber nicht sieht wem willst denn vorwürfe machen?
    wie viele vorbesitzer
    was willst du mit der rechtsschutz erreichen? einen wandel des kaufvertrages?
    worum gehts hier im fred?

  • Oh sorry aber selbst wenn ich wüßte das er einen Unfall bei mir hatte würde ich es auch nicht sagen......


    Naja ich denke dieser FRED ist hier echt für'n A****....


    Kann deine Seite zwar verstehen aber wenn du den Wagen schon fast 2 Jahre hast wer sagt dann nicht ob du einen Unfall mit dem Wagen hattest..... (nicht gegen dich gerichtet)


    Mfg Downforcer

  • Eure Sorgen möchte ich haben...
    Nimm es wie es ist es kommt eh nichts dabei herraus
    Ein Bekannter von mir kaufte im Jahre 2003 einen Golf 3TDI, recht guter Zustand, ein paar Tüvmängel etc halt nichts wildes. Er fuhr den Wagen ein halbes Jahr, die Tüvmägel wurden behoben, AU gemacht etc, Dann ging der Wagen kaputt (Motor/Kurbelwellenrad). Beim Versuch passende Teile zu bestellen, wurde herrausgefunden, das der Motor dort garnicht hineingehörte. Nachforschungen bei den Vorbesitzern im Brief ergaben das der Wagen mit 350 tkm und Motorschaden an einen VW Händler inzahlung gegeben wurde. Nur 2003 beim kauf hatte der Wagen 175tkm auf dem Tacho, der besagte Motorschaden war 2002. Irgendjemand hatte dort also einen anderen, gebrauchten Motor verbaut. Nach dem VW Händler ging der Wagen über 2 Zwischenhändler halt an meinen Bekannten. Keiner wuste was wie und wo, angeblich. Das ganze ging vor Gericht, es wurde eingestellt das Verfahren weil nicht mehr nachvollzogen werden konnte, wer der Schuldige war. Der Wagen wurde damals für 4900 Euro gekauft, hatte aber nun einen Gutachterlichen Wert von 1250. Anwaltskosten etc bezahlte gottseidank die Rechtsschutz, auf dem Schaden blieb er zum grösten Teil sitzen. Also wurde die Kiste geschlachtet, alles wirklich intakte verkauft, soweit legal möglich, sogar die Karosse fand einen Käufer. Die Teile gingen für ca 3500 weg, es hat ewig gedauert bis alles weg war. Und zeit und Arbeit erforderte es auch, also konnte man sagen recht viel geld aussen Schornstein.
    :-r

    MfG Sven



    :love: Audi A6 Avant Quattro /Passat 3B TDI :zwinker:


    :motz Wer kennt das Gesetz der Schwergängigkeit....??? :lol

  • Kumpel hatte bis vor kurzem einen Wagen mit Unfallschaden. Der Unfall wurde nicht angegeben im Kaufvertrag. Handelte sich um neue Stoßstange, Kotflügel und nen gerichteten Schweller.
    Nachdem ihm das aufgefallen ist hat er den Kaufvertrag rückgängig gemacht, nach 6 Monaten. Zuerst hatte ihn der Händler ausgelacht, 4 Wochen später und mit anwaltlicher Hilfe hat es dann problemlos geklappt, nachdem der Händler doch einen Rechtstreits aus dem Weg gehen wollte.

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